Wirtschaftliche Verordnung von Nilotinib & Dasatinib – Information nach § 73 Abs. 8 SGB V
Wir möchten Sie über eine wirtschaftliche Verordnung der Wirkstoffe Nilotini und Dasatinib informieren.
Für diesen Wirkstoff stehen auf dem deutschen Markt Generika zur Verfügung. Diese sind in allen zugelassenen Indikationen mit den Originalpräparaten identisch und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichenVersorgung, bei gleichbleibend hoher Versorgungsqualität.
Bitte kennzeichnen Sie Verordnungen nur dann mit einem Aut-idem-Kreuz, wenn hierfür eine medizinische Begründung vorliegt. Durch eine Wirkstoffverordnung ohne Angabe eines Herstellers stellen Sie in jedem Fall eine wirtschaftliche Versorgung sicher, da in der Apotheke die Abgabe eines rabattierten Generikums ermöglicht wird.
Zur Einordnung der Wirtschaftlichkeit erhalten Sie nachfolgend die jeweilige Kostenübersicht:
*Die Übersichten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Kostenberechnung je DDD erfolgt entsprechend der ATC-Klassifikation anhand des Apothekenverkaufspreises (AVP) unter Berücksichtigung gesetzlicher Pflichtrabatte der Apotheken und Hersteller. Die Ersparnisse aus Rabattverträgen wurden nicht berücksichtigt. Basis hierfür bietet die Lauer-Taxe Stand 01.03.2026
Für Nilotinib wurde die Dosierung von 150mg der Packungsgröße N2 ausgewählt.
Für Dasatinib wurde die Dosierung von 100mg der Packungsgröße N1 ausgewählt
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