Abrechnung erfolgt digital
Die Hilfsmittelanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 302 in Verbindung mit § 303 Abs. 3 SGB V).
Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern zusammengestellt.
Informationen zur Abrechnung von Hilfsmitteln
Um Ihnen den Umgang mit dem Datenträgeraustausch zu erleichtern, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zur Hilfsmittelabrechnung im Datenträgeraustausch in einer Übersicht zusammengestellt (§ 302 SGB V). Für detailliertere Informationen zu den einzelnen Datenfeldern schauen Sie bitte hier.
Das DAVASO-Portal: Unser Angebot für die digitale Zusammenarbeit
Das DAVASO-Portal bietet Ihnen eine Auswahl an praktischen digitalen Self-Services rund um die Abrechnung:
- Zuzahlungscheck
 - Online-Rechnungsrecherche
 - Digitale Rechnungskorrektur
 - Download von Absetzungsschreiben
 - TA-Validator
 
Die Nutzung der von uns angebotenen Funktionen ist für unsere Vertragspartner kostenfrei.
In der Übersicht zum DAVASO-Portal sehen Sie auf einen Blick weitere Informationen zu den Funktionen und die Vorteile unseres Angebots.
Weitere Informationen zur Anmeldung und Nutzung erhalten Sie unter portal.davaso.de/portal/.
Haben Sie Fragen? Unser Serviceteam ist gern für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter 04242 591-13098 oder per E-Mail: SuV.Hilfsmittel@nds.aok.de.
Weitere Themen
Die AOK Niedersachsen hat aktuelle Hinweise zusammengestellt, die Hilfsmittelanbieter bei Abrechnung von Hilfsmitteln beachten sollten.
Ihre Anliegen sind uns wichtig und wir möchten diese schnellstmöglich für Sie bearbeiten. Hierbei bitten wir um Ihre Unterstützung.
Für Mahnungen oder Einsprüche im Bereich der Hilfsmittelabrechnung, die Sie uns per Post zukommen lassen, nutzen Sie bitte immer dieses Postfach:
AOK Niedersachsen
30142 Hannover
Bitte geben Sie unbedingt einen aussagekräftigen Betreff (Mahnung/Einspruch) mit dem Rechnungsgrund (z. B. Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf), sowie Ihr Institutionskennzeichen und ggf. die PIC-Nummer, an. So kann unsere Poststelle Ihre Unterlagen direkt und zeitsparend zuordnen.
Hinweis: Alternativ besteht bei Einsprüchen die Möglichkeit, eine korrigierte Rechnung per Datenträgeraustausch einzureichen (§ 302 SGB V). Zudem können Sie uns Einsprüche, sofern keine Originalunterlagen erforderlich sind, wie gewohnt über das DAVASO-Portal senden. Weitere Informationen zu den Vorteilen des DAVASO-Portals erhalten Sie unter portal.davaso.de.
Bei Fragen erreichen Sie unser Serviceteam telefonisch unter 04242 591-13098 oder per E-Mail: SuV.Hilfsmittel@nds.aok.de.
Damit wir Ihre Rechnungen schnell und effizient für Sie bearbeiten und bezahlen können, ist eine hohe Qualität Ihrer Abrechnungsdaten sehr wichtig.
Achten Sie beim Einreichen Ihrer Daten unbedingt auf folgende Datenfelder:
- Abrechnungspositionsnummer (APN)
 - Preisangaben
 - Leistungserbringergruppenschlüssel (Vertragsnummer)
 - Kostenträger-IK
 - Genehmigungskennzeichen
 - Mehrkosten
 - Hilfsmittelkennzeichen
 - Faktor
 - Versorgungszeiträume
 - Abgabedatum
 
Wurde zum Beispiel der Versorgungszeitraum nicht angegeben, kann es bei der maschinellen Prüfung zu einer fehlerhaften Zuordnung des Versorgungszeitraumes kommen.
Zudem können nicht richtig oder unvollständig gelieferte Daten zu Rechnungskürzungen führen. Richtige Daten sind wichtig, um Absetzungen zu vermeiden. Bitte achten Sie darauf.
Haben Sie Fragen? Unser Serviceteam ist gern für Sie da. Sie erreichen uns unter 04242 591-13098 oder per E-Mail: SuV.Hilfsmittel@nds.aok.de
Die Qualität der Abrechnungsdaten ist wichtig, um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten. Bei nicht korrekt angelieferten Daten werden wir deshalb auf die betroffenen Leistungserbringer zugehen.
Tipps und Hinweise zur Abrechnung finden Sie hier.
Bei Fragen erreichen Sie unser Serviceteam unter 04242 591-13098 oder per E-Mail: SuV.Hilfsmittel@nds.aok.de.
Um die Versorgungsqualität unserer Versicherten nachhaltig sicherzustellen, prüft die AOK Niedersachsen die Präqualifizierungen der Hilfsmittelversorger bei der Abrechnung. Diese Prüfung ergänzt die gängige vom Gesetzgeber festgelegte Praxis, vor Vertragsschluss die Qualifikation zukünftiger Vertragspartner festzustellen. Die kontinuierliche Prüfung der Anforderungen während der Vertragslaufzeit besteht weiterhin.
Bei Fragen erreichen Sie unser Serviceteam unter 04242 591-13098 oder per E-Mail: SuV.Hilfsmittel@nds.aok.de.
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verpflichtet die Leistungserbringer im Rahmen der Abrechnung nach § 302 SGB V den Krankenkassen die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten, also die Aufzahlung im Rahmen der höherwertigen Versorgung auf Wunsch des Patienten, anzugeben.
Dafür gibt es im Datenträgeraustausch das Datenfeld “Betrag Mehrkosten” im Segment Mehrkosten (MEH).
Bitte geben Sie die Mehrkosten entsprechend der Vorgaben an.
Bei Verordnungen von Fingerschienen von niedersächsischen Ärzten handelt es sich um Sprechstundenbedarf. Aus diesem Grund erfolgt keine patientenbezogene Verordnung.
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt nicht kassenindividuell, sondern für alle beteiligten Kassen über folgende Adresse:
Rezeptprüfstelle Duderstadt
 Adenauerring 25
 37115 Duderstadt
Abrechnungstipps bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
Das Institutionskennzeichen ist ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung des Leistungserbringers gegenüber Trägern der Sozialversicherung (§ 293 SGB V). Es ist für jede Betriebsstätte zwingend erforderlich, um Leistungen mit der AOK abrechnen zu können. Weitere Informationen zum Institutionskennzeichen finden Sie hier.
Leistungserbringende sind verpflichtet, den Krankenkassen ihre erbrachten Leistungen per elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu bezeichnen und zu übermitteln (§ 302 SGB V).
Dies hat für Sie folgende Vorteile:
- Schnellere Bearbeitung Ihrer Abrechnung durch frühzeitigen Eingang und Wegfall der manuellen Erfassung
 - Geringere Portokosten, da diese lediglich beim Versenden der Urbelege anfallen
 - Kein 5-Prozent-Abzug wegen manueller Erfassung
 - Ressourcenschonendes Abrechnen durch einen geringeren Papierverbrauch
 
- Betreff muss zwingend das Absender IK enthalten
 - edi302@inter-forum.de
 
FTAM
- 0341/25920-39
 - Kennung: anonymus
 
FTP
- Kennung nach Rücksprache (info302@davaso.de oder 0341/25920-66)
 - ftp.inter-forum.de
 
Diskette
- DAVASO GmbH, Abrechnungsstelle AOK Niedersachsen, Gärtnerweg 12, 04425 Taucha
 
CD
- DAVASO GmbH, Abrechnungsstelle AOK Niedersachsen, Gärtnerweg 12, 04425 Taucha
 
X.400
- Zulassung nur nach Rücksprache (info302@davaso.de oder 0341/25920-66)
 - Zugang: “S=edi302;O=INTER-FORUM;A=viaT;C=DE”
 
Urbelege
- DAVASO GmbH, Abrechnungsstelle AOK Niedersachsen, Gärtnerweg 12, 04425 Taucha
 
IK der DAVASO GmbH
- 661430035
 
Bundeseinheitliche Regelungen
- GKV-SpitzenverbandGKV-Datenaustausch
 - GKV-SpitzenverbandBroschüre: Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
 - InstitutionskennzeichenBeantragung eines Institutionskennzeichens