Fachportal für Leistungserbringer

GKV-Antragsportal für Sicherstellungszuschlag und TI-Pauschalen

Ab sofort können Hebammen Anträge für den Sicherstellungszuschlag und die TI-Pauschalen auch online beim GKV-Spitzenverband beantragen. Dazu ist lediglich eine Registrierung auf dem Onlineportal des GKV-Spitzenverbandes notwendig.

Was kann beantragt werden?

Alle Hebammen, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, können für folgende Verfahren nach Registrierung und Anmeldung im GKV-Antragsportal folgende Anträge stellen:

  • Telematikinfrastruktur Hebammen (TIH)
  • Hebammen Sicherstellungszuschlag Einreichung (HAV-SIZ).

Was gibt es bei der TI Antragstellung (Telematikinfrastruktur) zu beachten?

Hebammen benötigen für die Registrierung als auch für die Antragsstellung auf Finanzierung:

  • die Telematik-ID der SMC-B Karte (bereits im Verzeichnisdienst eingetragen), sowie
  • eine Dienstleisterrechnung oder ein Installationsprotokoll.

Wo können die Onlineanträge gestellt werden?

Der Online-Zugang ist über folgenden Link erreichbar. Auf der Internet-Seite sind aktuelle Hinweise, Informationen und die Kurzanleitung für die Registrierung enthalten.

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