Was ist die eAU?
Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die digital übermittelt wird. Die Abkürzung eAU steht für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements sowie auch zugelassene Rehabilitationseinrichtungen müssen das eAU-Verfahren anwenden, um die AU-Daten an Krankenkassen zu übermitteln.
Die elektronische AU-Bescheinigung wird über das Praxisverwaltungssystem oder das Krankenhausinformationssystem erstellt. Das betrifft auch Bescheinigungen, die im Zuge des Entlassmanagements und während einer Rehabilitation (ab 1. Januar 2028) ausgestellt werden.
eAU: So funktioniert das Meldeverfahren
Das AU-Meldeverfahren erfolgt grundsätzlich digital.
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen stellen die eAU-Daten für die Arbeitgeber bereit. Medizinische Inhalte wie etwa Diagnosen werden dabei ausgespart.
- Arbeitgeber rufen die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen ab. Eine Papierbescheinigung müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nicht vorlegen.
- Beschäftige müssen jedoch immer ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Ausführliche Informationen zur Abfrage von AU-Bescheinigungen von Arbeitgebern bei Krankenkassen hat das Fachportal für Arbeitgeber der AOK zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis: Das eAU-Verfahren gilt nicht für privat Versicherte und auch nicht für AU-Bescheinigungen aus dem Ausland.
eAU-Verfahren und Arbeitslosengeld
Was gilt für Personen, die Arbeitslosengeld beziehen? Die Bundesagentur für Arbeit ruft auch die AU-Daten elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die AU-Bescheinigung daher grundsätzlich nicht selbst in Papierform einreichen. Sie müssen ihre Arbeitsunfähigkeit der Agentur für Arbeit jedoch anzeigen.
Ausblick: Teilarbeitsunfähigkeit
Künftig wird das elektronische Meldeverfahren auch um die Teilarbeitsunfähigkeit erweitert. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen wurden mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für das elektronische Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen sind dazu erforderliche Anpassungen im Verfahren ab 1. Juli 2028 vorgesehen.
AU und eAU: Hintergrund
Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bestätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte die Arbeitsunfähigkeit einer Patientin oder eines Patienten aufgrund einer Erkrankung.
Vor Einführung der digitalen AU erhielten Versicherte die Bescheinigung in mehrfacher Ausfertigung und übermittelten den „gelben Schein“ dann selbstständig an Arbeitgeber und Krankenkasse. Die digitale Krankschreibung wurde eingeführt, um das Meldeverfahren vereinfacht dieses Meldeverfahren: Die erforderlichen Daten werden heute grundsätzlich elektronisch übermittelt.
Weiterführende Informationen
- Fachportal für Arbeitgeber der AOKHinweise für Arbeitgeber zur elektronischen AU-Bescheinigung
- Versichertenportal der AOKInformationen für Patientinnen und Patienten zur eAU
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- GKV-SpitzenverbandElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- GKV-DatenaustauschMeldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)Arbeitsunfähigkeit
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)Technische Anlage zur eAU (PDF)
- Gesetze im Internet§ 109 SGB IV – Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Teilarbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber (Teil-AU-Verfahren ab 1. Juli 2028)
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