Fachportal für Leistungserbringer

PRiVENT – Vertrag zur besonderen Versorgung

Mit dem Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V „PRiVENT – Prävention invasiver Ventilation und Trachealkanülierung“ fördert die AOK Baden-Württemberg die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und spezialisierten Weaning-Zentren. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten mit erschwertem Weaning frühzeitig zu identifizieren und durch spezialisierte Expertise bestmöglich bei der Beatmungsentwöhnung zu unterstützen.

Krankenhäuser und zertifizierte Weaning-Zentren können dem Vertrag im Rahmen eines offenen Beitrittsverfahrens beitreten. Informationen zu Versorgungskonzept und Teilnahme finden Sie auf dieser Seite.

Unter Kontakt und Teilnahmebedingungen für Krankenhäuser erfahren Sie, wie Sie Teil unseres Netzwerks werden können.

Hintergrund

  • Spezialisierte Weaning-Zentren spielen eine entscheidende Rolle bei der Beatmungsentwöhnung nach akuter Versorgung.
  • Studien zeigen: 60–80 % der in nicht spezialisierten Intensivstationen als „nicht entwöhnbar“ eingestuften Patientinnen und Patienten konnten in Weaning-Zentren erfolgreich entwöhnt werden.
  • Dennoch erfolgt die Entlassung aus dem Krankenhaus häufig ohne Mitwirkung eines Weaning-Zentrums, auch die Verlegung in ein solches spezialisiertes Zentrum erfolgt oftmals zu spät.
  • PRiVENT setzt hier an: Nicht spezialisierte Intensivstationen und Weaning-Zentren arbeiten frühzeitig, strukturiert und interdisziplinär zusammen.
  • Durch die besondere Versorgung sollen:
    • die Entwöhnung von Beatmung und Trachealkanüle optimiert,
    • die Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten verbessert
    • unnötige Langzeitbeatmung und außerklinische Intensivversorgung vermieden,
    • und die Netzwerkbildung und Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit gestärkt werden.

Versorgungskonzept

Kontakt und Teilnahme bei Vertragsinteresse

Teilnehmen können Krankenhäuser und zertifizierte Weaning-Zentren aus Baden-Württemberg sowie der angrenzenden Region, sofern sie die vertraglich festgelegten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Um als Kooperationsklinik teilzunehmen braucht es dazu insbesondere eine Zulassung als Leistungserbringer nach § 108 SGB V. Die Teilnahme als Weaning-Zentrum erfordert eine aktuelle Weaning-Zertifizierung der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin.

Sie möchten am PRiVENT-Vertrag teilnehmen oder die Vertragsunterlagen erhalten? Schreiben Sie uns an privent@bw.aok.de oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen und zum Beitrittsverfahren..

Ihre Nachricht
Ihre Kontaktdaten

Datenschutzhinweis

Wir benötigen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Angaben. Diese Felder sind entsprechend als Pflichtfelder eingerichtet (*). 

Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/bw/datenschutzrechte. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart oder unsere/n Datenschutzbeauftragte/n. Ihre im Rahmen der genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Ihr Einverständnis können Sie ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihr Widerrufsrecht können Sie gegenüber der AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart wahrnehmen. Sie können den Widerruf auch gerne per Formular unter aok.de/bw/widerruf an uns senden.