Fachportal für Leistungserbringer

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Gesetzliche Krankenversicherungen vereinbaren die Verträge zu den Disease-Management-Programmen (DMP) mit verschiedenen Leistungserbringern wie den Kassenärztlichen Vereinigungen, niedergelassenen Ärzten und Arztnetzen, Krankenhäusern sowie Reha-Einrichtungen.

Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte

  • Langzeitbetreuung und Dokumentation erfolgt vorrangig durch die Hausärztin/den Hausarzt. Die Praxis muss ein EKG, ein Belastungs-EKG sowie eine 24-Stunden-Blutdruckmessung durchführen können.
    • Versicherte, bei denen aus med. Gründen die dauerhafte Behandlung durch eine/n Fachärztin/Facharzt (FA/FÄ) erfolgen sollte oder die bereits mind. zwölf Monate vor Einschreibung dauerhaft bei einem FA/FÄ behandelt wurden, können auch im Rahmen des DMP Herzinsuffizienz von FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie in Langzeitbetreuung behandelt werden. Die fachärztlichen Praxen müssen folgende Voraussetzungen nachweisen: Farbdoppler, Stressecho, EKG,- Belastungs-EKG, Langzeit-EKG, 24-Stunden-Blutdruckmessung, Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators ggf. per Auftragsleistung.
    • Optional: Teilnahme als primär behandelnder Arzt im Rahmen des Telemonitorings (keine Teilnahmevoraussetzung)
    • Die Teilnahme setzt die Genehmigung der KV Hessen voraus.