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Maßnahmen zur Qualitätssicherung vereinbart

Qualitätssicherung in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation haben der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer in einer Vereinbarung festgelegt.  

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