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Hilfstaxe für Apotheken

Die Hilfstaxe für Apotheken ist ein zentraler Baustein der pharmazeutischen Versorgung. Sie regelt die Preisbildung für Rezepturen und spezielle Arzneimittelzubereitungen.

Hände von Apothekerin mit Medikamenten-Flasche
iStock.com/Kritchanut

Was ist die Hilfstaxe?

Die sogenannte Hilfstaxe ist ein Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. Sie legt Preise, Abschläge sowie Details zur Abrechnung und Vergütung von Ausgangssubstanzen fest. Offiziell trägt sie den Namen „Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen“ und basiert auf den Paragrafen 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). 

Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen

Viele Arzneimittel werden in Apotheken individuell für Patientinnen und Patienten hergestellt. Dazu zählen etwa Salben, Cremes, Tropfen, Kapseln oder sterile Infusions- und Injektionslösungen, aber auch Arzneimittel zur Substitutionsbehandlung sowie Medizinalcannabis.

Die Hilfstaxe besteht aus unterschiedlichen Anlagen, die unterschiedlichen Arten der Herstellung von Rezepturen abbilden.

Was regeln die einzelnen Anlagen?

Was ist der Rezepturzuschlag?

Der Rezepturzuschlag ist eine pauschale Vergütung für die pharmazeutische Herstellungsleistung der Apotheke. Die Höhe richtet sich nach der Art der Herstellung und wird entweder über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt oder in den einzelnen Teilen der Anlagen zur Hilfstaxe beschrieben. 

Informationen zur Hilfstaxe des GKV-Spitzenverbands

Weiterführende Informationen

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