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Spezielle sektorengleiche Vergütung

Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte erhalten jetzt für eine bestimmte Auswahl an Leistungen dieselbe Vergütung.

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Hybrid-DRGs für Kliniken und Arztpraxen

Wer kann Hybrid-DRGs abrechnen?

Die sektorengleiche Vergütung kann im ambulanten Bereich von Vertragsärztinnen und -ärzten, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie ermächtigten Ärztinnen und Ärzten in Anspruch genommen werden. Im stationären Sektor gilt der Katalog für Hochschulkliniken, Plankrankenhäuser und Kliniken mit Versorgungsvertrag sowie für Einrichtungen. Dabei gelten die Qualitätsvorgaben zum ambulanten Operieren.

Welche Behandlungen sind enthalten?

Leistungskatalog der Hybrid-DRGs

Vergütung durch Fallpauschalen

Abrechnung

Weiterführende Informationen