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Vertrag

Durchführung von Krankenfahrten mit Liege-Mietwagen/Tragestuhl

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 133 SGB V über die Durchführung von Krankenfahrten mit Liege-Mietwagen/Tragestuhl
Stand:
01.02.2023
Inkrafttreten:
01.07.2021
Vertragspartner:

Krankenbeförderung mittels Liege-Mietwagen/Tragestuhl

Sie haben ein Mietwagenunternehmen im Rheinland und möchten unsere Kunden, die während der Fahrt liegend befördert werden müssen oder die für die Fahrt einen Tragestuhl benötigen, transportieren? Gerne können Sie sich hier den entsprechenden Vertrag ausdrucken.

Für eine Teilnahme an diesem Vertrag schicken Sie uns bitte die von Ihnen unterschriebene Anerkenntniserklärung mit allen erforderlichen Unterlagen zurück an:

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf

Dokumente der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland

Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner(innen) des Geschäftsbereiches Sonstige Vertragspartner gerne zur Verfügung.