Fachportal für Leistungserbringer

Datenaustauschverfahren Pflege

Geltungsbereich

Das  Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI bezieht sich auf

  • Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  • Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Entlastungsleistungen gem. § 45 b SGB XI

Kontakt zu Ihrer AOK Hessen

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten