Institutionskennzeichen
Das Institutionskennzeichen (IK) gemäß § 293 SGB V ist ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung des Leistungserbringers gegenüber Trägern der Sozialversicherung. Jeder Leistungserbringer benötigt zwingend für jede Betriebsstätte ein Institutionskennzeichen.

Merkblatt über die Vergabe von IK
Das „Merkblatt über die Vergabe von Institutionskennzeichen und die Verwendung der gespeicherten Daten“ gibt Antworten zu Fragen wie:
- Wer kann ein Institutionskennzeichen beantragen?
- Welche Daten werden gespeichert?
- Wer ist die ARGE IK?
Anträge und Änderungen zu Institutionskennzeichen müssen an nachfolgende Adresse gesandt werden:
ARGE·IK
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 030 13001-1340
(Mo - Fr: 9:30 bis 11:30 Uhr, Mo - Do: 13.00 - 15.00 Uhr)
Fax: 030 13001-1350
E-Mail: info@arge-ik.de