Rahmenverträge
Jedes Bundesland schließt einen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ab. Diese Verträge sind für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegedienste verbindlich.
Rahmenvertrag
Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt
Vergütung pflegerischer Leistungen in Sachsen-Anhalt
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) zum 1. Januar 2017 soll die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie professionell Pflegender verbessert werden. Im Rahmen des ambulanten Verhandlungsgremiums Sachsen-Anhalt haben sich die Kostenträger und Leistungserbringerverbände gemeinsam in einem ersten Schritt dazu verständigt, im Jahr 2017 in die mit dem PSG II veränderte Sicht auf die Pflege zu starten.
Das bewährte Leistungskomplexsystem bleibt bestehen. Der Leistungskomplex 22 wurde inhaltlich geändert und drei neue Leistungskomplexe ( 23 - 25 ) wurden aufgenommen.
Ausbildungsvergütung
Das neue Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vereint die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zu einer neuen Pflegeausbildung.
Die Kosten der Pflegeausbildung werden durch einen Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde vom Land als zuständige Stelle zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds bestimmt.
Pflegeeinrichtungen, Land, Krankenhäuser und Pflegeversicherungen zahlen in den Ausbildungsfonds ein. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Pflegeausbildung erhalten finanzielle Mittel aus diesem Fonds.
Dementsprechend erhalten die Pflegeeinrichtungen einen Festsetzungsbescheid zum jeweiligen Umlagebetrag durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Gemäß § 28 Abs. 2 Pflegeberufereformgesetz ist der jeweilige Umlagebetrag in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs.1 SGB XI und § 89 SGB XI) berücksichtigungsfähig.
Verfahren 2026
Auf Basis des LPSK-Beschluss zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage 2026 (siehe Anlage) sind die nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen mit einem Bescheidgem. § 12 Abs. 4 PflAFinV für das Jahr 2026 berechtigt, zur Refinanzierung der Ausbildungskosten (gem. § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz), den Punktwert in Höhe von 0,0030 € pro Punkt im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 als Ausbildungsumlage im Rahmen der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen gegenüber den Kostenträgern und Leistungsempfängern abzurechnen.
Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner der Kostenträger für Pflegesatzverhandlungen/Zulassungen im Bereich SGB XI
Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner der Landesverbände der Pflegekassen Format: PDF | 334 KB | Stand: 18.09.2026
- Regionale Zuordnung der Pflegeverbände nach Landkreis und PLZ Format: PDF | 97 KB | Stand: 30.05.2021
- Zuordnung der Pflegeeinrichtungen Format: XLSX | 117 KB | Stand: 30.05.2021
- Zuordnung der Pflegeeinrichtungen innerhalb des VDEK Format: XLSX | 69 KB | Stand: 30.05.2021
Unterlagen zum Pflegesatzverfahren
Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt
- Muster Versorgungsvertrag Format: PDF | 176 KB
- Anlage 1 zum bestehenden Versorgungsvertrag (Tarifbindung) Format: PDF | 98 KB
- Anlage 1 zum bestehenden Versorgungsvertrag (Anlehnung Tarif) Format: PDF | 116 KB
- Anlage 1 zum bestehenden Versorgungsvertrag (Durchschnittswerte) Format: PDF | 97 KB
- Antrag auf Neuzulassung/Trägerwechsel (Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI) Format: PDF | 328 KB | Stand: 05.11.2025
- Aktualisierungsformular zum bestehenden Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und Antragsformular für eine Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI Format: PDF | 375 KB | Stand: 05.11.2025
- Ambulante Vergütungsverhandlungen - Verfahren Format: PDF | 153 KB | Stand: 05.11.2025
- Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI Format: PDF | 126 KB | Stand: 01.01.2025
- Umsetzungshinweise zum Personalkostenzentrierten Referenzmodell für ambulante Pflegedienste Format: PDF | 112 KB | Stand: 01.07.2022
- Anlage 1: Kostenaufstellung Format: XLSX | 19 KB | Stand: 06.11.2025
- Anlage: 2 Personalaufstellung Format: XLSX | 43 KB | Stand: 01.07.2022
- Referenzmodell Format: XLSX | 83 KB | Stand: 06.11.2025
- Kalkulationsblatt zur Ermittlung des Punktwertes gem. §89 SGB XI Format: XLSX | 23 KB
- Beschäftigungsnachweis Format: PDF | 88 KB | Stand: 01.10.2024
Zweites Pflegestärkungsgesetz
Weiterführende Informationen
- Gesetze in der PflegeZweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)