Rahmenverträge
Jedes Bundesland schließt einen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ab. Diese Verträge sind für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegedienste verbindlich.
Um die pflegerische Versorgung sicherzustellen, schließen die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen Rahmenverträge ab.
Jedes Bundesland schließt einen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ab. Diese Verträge sind für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegedienste verbindlich.
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