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Rehabilitationssport und Funktionstraining

Für die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining gibt es seit Januar 2023 erweiterte Verordnungsmöglichkeiten. Das Formular 56 wurde angepasst.

Verordnung und Leistungsdauer

Der behandelnde Vertragsarzt verordnet Rehabilitationssport und Funktionstraining bei medizinischer Notwendigkeit. Dazu haben die Krankenkassen auf Bundesebene und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein Formular (Muster 56) vereinbart.

Die gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationsträger bewilligen die Übungseinheiten so lange, wie sie notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Richtwerte für einzelne Krankheiten enthält die „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“.

Dokumente der AOK PLUS Sachsen

Neu bei der Verordnung von Rehasport und Funktionstraining

Seit Januar 2023 gibt es Neuerungen bei der Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Sie betreffen unter anderem die Angabe von Diagnosen, aber auch die Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz. 

Verordnungsformular 56: Wichtige Neuerungen im Überblick

Das Verordnungsformular 56 wird zum 1. Januar 2023 angepasst. Ab diesem Zeitpunkt darf nur noch das überarbeitetet Formular verwendet werden. Neu ist beispielsweise, dass die verordnungsrelevanten Diagnosen als ICD-10-Kode auf dem Formular angegeben werden. Zudem kann Reha-Sport bei weiteren Erkrankungen verordnet werden.

Ärztinnen und Ärzte tragen diese künftig als ICD-10-GM-Kode in das Verordnungsformular ein. Die Verordnungssoftware kann dabei den elektronisch hinterlegten ICD-10-Klartext direkt in das Diagnose-Feld übernehmen.

Damit können Ärztinnen und Ärzte einen erhöhten Teilhabebedarf auf der Verordnung kennzeichnen, damit beispielsweise Patienten mit einer Lähmung oder Hirnverletzung von spezifischen Übungsgruppen profitieren können.

Die Liste der Erkrankungen, die einen erweiterten Leistungsumfang beim Reha-Sport begründen, ist nicht mehr abschließend. Ärztinnen und Ärzte können vergleichbare Erkrankungen im Feld Diagnose/Nebendiagnose angeben und auch für diese 120 Übungseinheiten in 36 Monaten empfehlen.

Auch Patienten mit höherem vaskulären Risiko, bei denen bereits geringe körperliche Belastungen zu Erschöpfung, Herzrhythmusstörungen, Luftnot oder Angina pectoris führen können, können mit einer besonderen Form des Herzsports künftig in sogenannten Herzinsuffizienzgruppen versorgt werden.

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Umgang mit Folgeverordnungen

Rehabilitationssport und Funktionstrainings zielen darauf, die Patientinnen und Patienten nach der verordneten Leistung eigenverantwortlich in Bewegung zu halten. Oft kommen jedoch die Betroffenen mit dem Wunsch nach einer erneuten Verordnung wieder in die Praxis. Das Video skizziert die Herausforderungen mit diesen „Folgeverordnungen“ und zeigt Argumente und Selbsthilfe-Alternativen für die Patienten, die in der Patientenberatung genutzt werden können.