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Verträge

Alle Disease-Management-Programme (DMP) müssen einheitliche, in den gesetzlichen Grundlagen und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegte Anforderungen erfüllen. Die konkrete Ausgestaltung der Programme erfolgt durch regionale Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern.

DMP-Verträge mit allen Anlagen

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