Wirtschaftliche Verordnung von Levothyroxin-Natrium
Die AOK Niedersachsen hat mit mehreren pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge zum Wirkstoff Levothyroxin-Natrium geschlossen.1
Da der Wirkstoff Levothyroxin-Natrium (Tabletten) Bestandteil der Anlage VII, Teil B der Arzneimittel-Richtlinie (Substitutionsausschlussliste) ist, dürfen Apotheken nicht wie üblich gegen ein Arzneimittel eines anderen Herstellers (z. B. Rabattvertragspartner) austauschen.
Unsere Bitte: Verordnen Sie bei Neueinstellungen auf Levothyroxin-Natrium möglichst rabattierte Arzneimittel. Unsere Rabattverträge entnehmen Sie bitte der anliegenden Übersicht bzw. den Angaben in Ihrer Praxissoftware.
Hintergrundinformationen
1 Information nach § 73 Abs. 8 SGB V.