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Krankenhaustransformationsfonds

Der Transformationsfonds dient der Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern im Zuge der Krankenhausreform auf Bundesebene (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz; KHVVG). Er zielt auf eine umfassende Modernisierung der stationären Versorgungsstrukturen im Sinne einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Versorgung.

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Modernisierung durch den Transformationsfonds

Der Transformationsfonds dient der Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern im Zuge der Krankenhausreform auf Bundesebene (Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz). Er zielt auf eine umfassende Modernisierung der stationären Versorgungsstrukturen im Sinne einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Versorgung. Dafür stellt der Fonds über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Zur Finanzierung war ursprünglich vorgesehen, dass der Maximalbetrag der Zuführung zum Transformationsfonds – jährlich 2,5 Milliarden Euro ab dem 1. Januar 2026 – aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds stammen sollte. Mit dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) hat der Bundestag die Vereinbarung der schwarz-roten Regierungskoalition umgesetzt, die Beträge aus Bundesmitteln zu finanzieren und für diesen Zweck Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu verwenden.

Weitere 21 Milliarden Euro müssen über einen Zeitraum von zehn Jahren die Bundesländer beisteuern – gegebenenfalls mit Beteiligung der Träger, die sich an der Finanzierung ihrer eigenen Projekte beteiligen können. Die Länder können für ihre Anteile außerdem Bundesmittel nutzen, die ihnen durch das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) zur Verfügung stehen. Gefördert werden Vorhaben, die nach dem 1. Juli 2025 begonnen haben.

Fördertatbestände

Mittel aus dem Transformationsfonds beantragen

Verwaltung durch das BAS

Fördermittel können zurückgefordert werden

Das BAS fordert ausgezahlte Fördermittel dann von dem jeweiligen Bundesland zurück, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung der Fördermittel von Anfang an nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind. Eine Rückforderung erfolgt auch dann, wenn die Bekanntgabe des Auszahlungsbescheides zwei Jahre zurückliegt und noch nicht begonnen worden ist oder wenn der Förderzweck nicht mit den bewilligten Fördermitteln zu erreichen ist. Auch die unzweckmäßige Verwendung oder die Betriebsaufgabe durch den Träger begründen eine Rückforderung. Weitere Gründe für eine Rückforderung von Fördermitteln sind in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung definiert. Bei länderübergreifenden Vorhaben bestehen die Ansprüche auf Rückforderung nur gegenüber dem Bundesland, bei dem der entsprechende Sachverhalt eingetreten ist. Wenn die Bedingungen für eine Bewilligung der Förderung nach Bekanntgeben eines Auszahlungsbescheid nicht mehr gegeben sind, muss das Bundesland dem BAS dies unverzüglich mitteilen. 

Antragstellung wird digital