Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?
DiGA sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen (Risikoklassen I, IIa, IIb). Sie basieren auf digitalen Technologien und werden entweder als App oder Webanwendung bereitgestellt.
Was sind die Ziele von DiGA?
Digitale Gesundheitsanwendungen sollen Patientinnen und Patienten unterstützen bei
- der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder
- der Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme
Krankenkassen übernehmen die Kosten für DiGA, wenn diese zuvor vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiGA-Verzeichnis (Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen) aufgenommen wurden.
Für die Aufnahme müssen Anwendungen ein Prüfverfahren beim BfArM erfolgreich durchlaufen. Abhängig von den vorliegenden oder geplanten Nachweisen positiver Versorgungseffekte werden DiGA dauerhaft oder zunächst zur Erprobung im DiGA-Verzeichnis gelistet.
Was steht im DiGA-Verzeichnis?
Das DiGA-Verzeichnis enthält zu jeder gelisteten Anwendung Angaben der Hersteller zu Indikationen, ICD-Codes und Altersgrenzen. Diese Informationen unterstützen Verordnende dabei, eine passende Anwendung für ihre Patientinnen und Patienten auszuwählen.
Die Produktinformationen im Verzeichnis werden regelmäßig aktualisiert und stehen online für Ärztinnen, Ärzte sowie Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Indikationen (ICD-10), Kontraindikationen und Anwendungsdauer müssen bei der Verordnung berücksichtigt werden.
Für einige DiGA sehen die Hersteller ärztliche Begleitleistungen vor. Wird eine DiGA dauerhaft gelistet, erfolgt die Abrechnung dieser Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Ist die Leistung dort noch nicht abgebildet, wird der EBM entsprechend angepasst. Bei DiGA zur Erprobung sieht das SGB V bei Bedarf die Aufnahme einer ärztlichen Leistung in den Bundesmantelvertrag vor.
DiGA-Verschreibung: Einführung der elektronischen Verordnung (eVO)
Die vollständige Umstellung von der papiergebundenen Verordnung (Muster 16) auf die elektronische Verordnung (eVO) für DiGA ist gesetzlich vorgesehen und beginnt frühestens im Jahr 2026.
Die eVO wird direkt über das Praxisverwaltungssystem erstellt und sicher digital an den Fachdienst der gematik übermittelt. Die Patientinnen und Patienten senden eVO dann an die Krankenkasse, anstatt wie bei Arzneimitteln an die Apotheke.
Wie läuft die Verordnung ab?
- In der Sprechstunde wird das E-Rezept für die DiGA über das Praxisverwaltungssystem erstellt, auf Vollständigkeit geprüft und von der Verordnerin oder dem Verordner mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert.
- Mit erfolgter Signatur werden die Informationen aus der Verordnung direkt auf dem E-Rezept-Server der gematik („E-Rezept-Fachdienst“) gespeichert.
- Falls Patientinnen und Patienten einen Ausdruck wünschen, zum Beispiel weil sie die AOK Mein Leben App nicht nutzen, wird dieser in der Praxis erstellt. Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein ausgedrucktes E-Rezept (2-D-Token) auch für DiGA.
- Tipp: Empfehlen Sie dann Ihren Patientinnen und Patienten die Nutzung der AOK-App AOK Mein Leben zur einfachen Einreichung der eVO bei der AOK. Die Anmeldung erfolgt sicher und komfortabel mit der Gesundheits-ID.
- Bitte verwenden Sie bei der Erstellung der Verordnung nicht den Verordnungstyp „Arzneimittel“, sondern den Verordnungstyp „DiGA“ da die Verordnung sonst nicht von der Krankenkasse abgerufen werden kann.
Das auf dem Server gespeicherte E-Rezept wird von der Patientin oder dem Patienten der Krankenkasse zugewiesen – über die AOK Mein Leben App oder mittels Papierausdruck der eVO – und kann dort abgerufen werden.
Der Verordnungsprozess bleibt medizinisch indiziert: Die DiGA muss im BfArM-Verzeichnis gelistet sein und zur Behandlung der jeweiligen Erkrankung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips geeignet sein. Nach Einreichung der eVO erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode zur Nutzung der DiGA.
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Apps der AOK für Versicherte
Die AOK bietet Versicherten zwei Apps an:
AOK Mein Leben: ermöglicht den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die Einlösung von E-Rezepten, einschließlich DiGA-Verordnungen.
Meine AOK: unterstützt bei der Verwaltung von Krankenkassenangelegenheiten, zum Beispiel beim Einreichen von Dokumenten oder beim Verfolgen von Anträgen. Eine elektronische Übermittlung der DiGA-eVO ist über diese App ist möglich.
Weiterführende Informationen zu den Apps
- AOK-AppAOK Mein Leben
- AOK-AppMeine AOK
Quellen und weiterführende Informationen
- DiGA-Verzeichnis (bfarm.de)Verzeichnis zu gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen vom BfArM
- BfArM - Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)Informationen rund um den Prozess zur Aufnahme einer DiGA in das Verzeichnis
- KBV - Digitale GesundheitsanwendungenHinweise zur Verordnung und Abrechnung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- GKV-SpitzenverbandBericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Bericht)
- Gesetze im Internet§ 33a SGB V Digitale Gesundheitsanwendungen
- Gesetze im Internet§ 139e SGB V Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung
- Gesetze im Internet§ 134 SGB V Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung

