Folge-Verordnungen künftig für 12 Monate möglich
Ärztinnen und Ärzte müssen bei Patientinnen und Patienten, die bis einschließlich 30. Juni 2025 bereits außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten, künftig keine Potenzialerhebung mehr verpflichtend durchführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege geändert und eine dauerhafte Ausnahmeregelung aufgenommen.
Die Durchführung einer Potenzialerhebung bleibt in diesen Fällen auf Situationen beschränkt, in denen ein medizinischer Hinweis auf ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial vorliegt oder die Patientin bzw. der Patient dies ausdrücklich wünscht. Folgeverordnungen sind für diesen Personenkreis nun bis zu zwölf Monate möglich.
Was gilt für neue AKI-Fälle ab dem 1. Juli 2025?
Patientinnen und Patienten, die ab dem 1. Juli 2025 neu in die AKI aufgenommen werden, bleibt die Potenzialerhebung verpflichtend – vor jeder Verordnung. Ärztinnen und Ärzte müssen prüfen, ob:
- die letzte Potenzialerhebung nicht älter als drei Monate ist (Standardfall),
- oder – bei dauerhaft negativem Befund – alle sechs bzw. zwölf Monate ausreichend sind.
Wenn in zwei Jahren mindestens zwei persönliche Potenzialerhebungen bestätigen, dass keine Aussicht auf Entwöhnung oder Dekanülierung besteht, kann auf weitere Erhebungen verzichtet werden.
Besondere Qualifikation für Potenzialerhebung erforderlich
Ärztinnen und Ärzte müssen zur Potenzialerhebung besonders qualifiziert sein. Wenn festgestellt wird, dass bei jemandem voraussichtlich langfristig kein Beatmungsentwöhnungs‐ / Dekanülierungspotenzial besteht und die regelmäßige Potenzialerhebung damit nicht notwendig wird, gilt ein sogenanntes Vier-Augen-Prinzip. Wer dann das Potenzial erhebt, kann nicht gleichzeitig die Verordnung ausstellen.
Der G-BA hat außerdem beschlossen, dass künftig alle Vertragsärzte, die über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen, eine Verordnung ausstellen dürfen. Auch bei der Versorgung von Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen dürfen weitere Fachgruppen das Potenzial erheben.
Für den Fall, dass die Beatmung / Trachealkanüle dauerhaft indiziert oder eine Dekanülierung oder Entwöhnung zum Zeitpunkt der Erhebung nicht möglich oder absehbar ist, sind die konkreten Gründe zu dokumentieren. Nur sofern keine Aussicht auf eine nachhaltige Besserung besteht und eine Dekanülierung oder Entwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, sind Ausnahmen von der regelmäßigen Potenzialerhebung möglich.
Suche nach verordnungs- und potenzialberechtigten Ärztinnen und Ärzten
Wählen Sie in der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals unter "Besondere Leistungen" das Stichwort Außerklinische Internsivpflege und dann das Thema Potenzialerhebung oder Verordnung aus.
- gesund.bund.deArztsuche