Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA)
Seit dem 1. Juli 2025 ist die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA) in Kraft. Hintergrund ist die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG), das eine bundeseinheitliche Rahmenempfehlung zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge verpflichtend vorsieht.
Die Verhandlungen zwischen den Leistungserbringerverbänden und der GKV wurden durch einen Schiedsspruch abgeschlossen, der seit dem 15. Juni 2025 vorliegt.
Was ist die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA)?
Die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA) schafft erstmals einheitliche Regelungen zum Beispiel zu:
- Vorsorge- und Rehabilitationskonzepten
- Behandlungselementen
- Vergütungsverhandlungen und -strukturen
- Personalkorridoren
- Anforderungen an Nachweisverfahren (Nachweisstatistiken)
Seit Inkrafttreten der RE-REHA sind für alle Versorgungs- und Vergütungsverträge die Inhalte der RE-REHA zugrunde zu legen. Für neue Reha-Einrichtungen gilt dies unmittelbar, bestehende Einrichtungen müssen im Rahmen eines in der RE-REHA beschriebenen Prozess ihre Verträge an die RE-REHA anpassen.
Der finalen Rahmenempfehlung (RE-REHA) sind als Anlage die neuen Statistiken samt Ausfüllanleitungen, die Personalkorridore, die Leistungsbeschreibungen sowie das Kalkulationsschema beigefügt.
Personalkorridore
Die RE-REHA definiert indikationsbezogene Personalkorridore. Diese geben vor, wie viele Mitarbeitende in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – je nach Indikation und Berufsgruppe – für die vereinbarten GKV-Betten bzw. Therapieplätze vorgesehen sind.
Die Darstellung erfolgt im Format 1: x – 1: y, was bedeutet: Eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter ist für x bis y Rehabilitandinnen und Rehabilitanden verantwortlich.
Für die Berechnungen wird eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden zugrunde gelegt.
Leistungsbeschreibungen
Die Leistungsbeschreibungen bilden Behandlungsgruppen mit den dazugehörigen Behandlungselementen im Sinne von Mindestanforderungen. Von der Schwerpunktsetzung und dem einrichtungsbezogenen Therapiekonzept hängt ab, welche Behandlungselemente einer Behandlungsgruppe routinemäßig in der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung angewendet werden.
- Anlage 1a - Kardiologische Rehabilitation Format: PDF | 497 KB
- Anlage 1b - Orthopädische Rehabilitation (MSK) Format: PDF | 575 KB
- Anlage 1c - Pneumologische Rehabilitation Format: PDF | 530 KB
- Anlage 1d - Neurologischen Rehabilitation Format: PDF | 731 KB
- Anlage 1e - Geriatrische Rehabilitation Format: PDF | 598 KB
- Anlage 1f - Gastroenterologie, Nephrologie und Stoffwechselerkrankungen Format: PDF | 607 KB
- Anlage 1g - dermatologische Rehabilitation Format: PDF | 527 KB
- Anlage 1h - Rehabilitation bei Brustkrebs Format: PDF | 456 KB
- Anlage 1i - psychosomatische Rehabilitation Format: PDF | 435 KB
- Anlage 1j - medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Format: PDF | 889 KB
- Anlage 1k - Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter Format: PDF | 404 KB
Statistiken
Mit der RE-REHA wurden vier Statistiken zur Darstellung des Leistungsgeschehens standardisiert festgelegt. Diese müssen zukünftig regelhaft von den Einrichtungen an die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen versendet werden. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Personalstatistiken, eine Belegungsstatistik und ein Nachweis der erbrachten Leistungen.
- Stichtage: 1. Februar, 1. Juni, 1. Oktober
- Frist: Übermittlung an die Landesverbände der Krankenkassen und den Ersatzkassen innerhalb von 4 Wochen
Durch die Personalstatistik wird eine indikationsbezogene Erfassung der Vollkräfte je Fachabteilung abgebildet.
Eine detailliertere Personalstatistik (Personalstatistik 10 Prozent Regelung) erfasst pseudonymisierte Angaben aller Beschäftigten je Fachabteilung.
- Frequenz: Einmal jährlich
- Zielgruppe: Bis zu 10 Prozent der Einrichtungen pro Bundesland (auf Anforderung)
Diese Personalstatistik wird zusätzlich zu der regelhaften Personalstatistik einmal jährlich von bis zu zehn Prozent der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Bundesland ausgefüllt. Das erfolgt auf Anforderung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen.
Die Belegungsstatistik ist von der Einrichtung fachabteilungsbezogenen und differenziert nach Versorgungsform auszufüllen.
- Stichtag: 1. Februar an die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen zu übermitteln
- Inhalt: trägerspezifische Belegung aller abgeschlossenen Fälle vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres
Die Belegungsstatistik weist die trägerspezifische Belegung einer Reha-Einrichtung im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres aus. Sie umfasst alle in diesem Zeitraum abgeschlossenen Fälle einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung.
Der Nachweis über erbrachte Leistungen bezieht sich auf alle erbrachten Therapien (Behandlungselemente), die als Summenwert in der Statistik abgebildet werden.
- Stichtag: 1. Februar an die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
- Inhalt: Erfassung aller erbrachten Therapien (Behandlungselemente) als Summenwerte
Der Nachweis umfasst alle in diesem Zeitraum abgeschlossenen Fälle einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung.
Für alle Statistiken liegen Ausfüllanleitungen vor, in der weitere detaillierte Angaben zur Ausfüllung der Statistiken dargelegt sind.
Anlage alle Statistiken und Ausfüllanleitung
- Anlage 3.1 - Personalstatistik regulär Format: XLSX | 105 KB
- Anlage 3.1.1 - Ausfüllanleitung zur Personalstatistik regulär Format: PDF | 91 KB
- Anlage 3.2 - Personalstatistik 10%-Regelung Format: XLSX | 160 KB
- Anlage 3.2.1 - Ausfüllanleitung zur Personalstatistik 10%-Regelung Format: PDF | 93 KB
- Anlage 4 - Belegungsstatistik Format: XLSX | 41 KB
- Anlage 4.1 - Ausfüllanleitung zur Belegungsstatistik Format: PDF | 118 KB
- Anlage 5 - Nachweis über erbrachte Leistungen Format: XLSX | 25 KB
- Anlage 5.1 - Ausfüllanleitung zum Nachweis über erbrachte Leistungen Format: PDF | 81 KB
Regelungen zur Vergütung
Grundsätze der Vergütung sowie der Vergütungsprozess werden durch die Regelungen der RE-REHA erstmalig standardisiert beschrieben. Bei Forderung einer Vergütungsanpassung ist eine Kostenentwicklung der Vergütung zugrunde zulegen. Die Darstellung der Kostenpositionen erfolgt auf Basis der Anlage 6 (Kalkulationsschema). Die Verhandlung ist weiterhin wesentliches Element der Vergütungsfindung.
Weitere Ausführungen zu Regelungen, die die Vergütung betreffen und die Nutzung des Kalkulationsschemas finden sich in Kapitel 3 der RE-REHA.