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Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation

Die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA) ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Sie schafft erstmals einheitliche Regelungen zum Beispiel zu Vorsorge- und Rehabilitationskonzepten, Behandlungselementen, Vergütungsverhandlungen und -strukturen, Personalkorridoren oder Anforderungen an Nachweisverfahren.

Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA)

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA) in Kraft. Hintergrund ist die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG), das eine bundeseinheitliche Rahmenempfehlung zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge verpflichtend vorsieht.

Die Verhandlungen zwischen den Leistungserbringerverbänden und der GKV wurden durch einen Schiedsspruch abgeschlossen, der seit dem 15. Juni 2025 vorliegt.

Was ist die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA)?

Personalkorridore

Statistiken

Mit der RE-REHA wurden vier Statistiken zur Darstellung des Leistungsgeschehens standardisiert festgelegt. Diese müssen zukünftig regelhaft von den Einrichtungen an die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen versendet werden. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Personalstatistiken, eine Belegungsstatistik und ein Nachweis der erbrachten Leistungen.

Regelungen zur Vergütung