Praxisnahe Antworten für alle Beteiligten im STATAMED-Netzwerk
Um Ärztinnen und Ärzten, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten und weiteren Partnern einen einfachen Einstieg in das Projekt zu ermöglichen, hat die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Niedersachsen ein umfassendes FAQ-Dokument veröffentlicht.
Das Dokument bietet einen kompakten Überblick und praxisnahe Antworten für alle Beteiligten im STATAMED-Netzwerk.
Antworten auf grundsätzliche Fragen
STATAMED ist eine kurzstationäre Versorgung für (sub-)akute Behandlungsfälle mit allgemein-medizinischem Hintergrund.
Ziel ist es unter anderem, durch eine kontinuierliche Kommunikation aller am Versorgungsprozess Beteiligten unnötige Notfalleinlieferungen zu vermeiden.
STATAMED sorgt durch neue Akteure für einen nahtlosen Übergang ohne Brüche zwischen den Sektoren und damit für eine bessere Versorgungsqualität, eine höhere Patientensicherheit und weniger Über-, Fehl- oder Unterversorgung.
Durch eine gezielte und geplante, meist kurzstationäre Behandlung sowie eine zügige Entlassung wird sichergestellt, dass die Patientinnen oder Patienten so schnell es geht wieder in ihr gewohntes Wohnumfeld kommen.
Vor allem ältere Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, die (sub-)akute gesundheitliche Probleme haben und ärztliche Hilfe benötigen (und kein Transport in eine Notaufnahme erforderlich ist!) profitieren von STATAMED.
Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert das Projekt für einen Zeitraum von vier Jahren mit knapp elf Millionen Euro.
Die kurzstationäre allgemeinmedizinische STATAMED-Behandlung findet in sechs ländlichen und städtischen Regionen statt.
Konkret: Drei Klinik-Standorte in der Region der AOK Rheinland/Hamburg (Essen sowie zwei Standorte in Hamburg) sowie drei Klinik-Standorte in der Region der AOK Niedersachsen (Bad Gandersheim, Norden und Sulingen).
Die STATAMED-Versorgung erfolgt in einer Klinik beziehungsweise einer separaten Station mit einer allgemein-medizinischen Abteilung.
Die STATAMED-Einrichtung verfügt über eine medizintechnische Basisausstattung und neben den neuen Akteuren über eigene Allgemeinmediziner und Internisten sowie Pflegepersonal.
STATAMED ist eine Klinik für die Versorgung von nicht-lebensbedrohlich erkrankten Menschen mit allgemeinmedizinischemErkrankungsbild. Eingeschlossen werden volljährige Versicherte mit allgemein-medizinischem Krankheitsspektrum und stationärer Behandlungsindikation. Die einweisende Ärztin bzw. der einweisende Arzt stellt in Zusammenarbeit mit der leitenden STATAMED-Ärztin bzw. dem leitenden STATAMED-Arzt die stationäre Behandlungsindikation fest.
Bei weiteren Zuweisungskanälen (Rettungsdienst, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) entscheidet ein Telefonat mit der leitenden STATAMED-Ärztin bzw. dem leitenden STATAMED-Arzt über die stationäre Behandlungsindikation. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer allgemeinmedizinischen, kurzstationären Behandlungsnotwendigkeit sowie eines voraussichtlich unkomplizierten Krankheitsverlaufes. Patientinnen und Patienten mit einem hoch-technischen Diagnostikbedarf (z. B. MRT / CT) und der Notwendigkeit einer unmittelbaren Notfallversorgung sind nicht für die Versorgung in STATAMED geeignet.
Die Voraussetzungen werden im Rahmen des Übergabegesprächs zwischen den einweisenden beigetretenen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten, bzw. zuweisenden Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten und den STATAMED-Ärztinnen und den STATAMED-Ärzte geprüft.
Beispiele für Indikationen für eine STATAMED-Behandlung sind erwachsene Patientinnen oder Patienten mit folgenden Erkrankungsbildern:
- Hypertensive Krise
- Dekompensierte Herzinsuffizienz
- Infektiöse Gastroenteritis und Kolitis
- Entgleister Diabetes mellitus Typ 2
- Volumenmangel, Exsikkose
- Pneumonie
- Exazerbierte COPD
- Obstipation
- Akute muskuloskelettale
An der regionalen STATAMED-Versorgung können Ärztinnen und Ärzte mit einer Zulassung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie Rettungsdienste teilnehmen, die im jeweiligen Einzugsgebieteiner STATAMED-Klinik ansässig sind.
Die Teilnahme am STATAMED-Projekt ist durch eine Registrierung möglich.
Der Registrierungslink lautet: www.aok.de/rh/statamed-registrierung
Für die verschiedenen Akteure ist eine Videoschulung über die wesentlichen Inhalte der STATAMED-Versorgung vorgesehen.
Die Videoschulung kann im Selbststudium zeitlich flexibel absolviert werden.
Im Rahmen des STATAMED-Projekts werden als neue Akteure ärztliche STATAMED-Leitungen, Flying Nurses sowie Patientenlotsen eingesetzt.
Die neuen Akteure sorgen für einen nahtlosen Übergang ohne Brüche zwischen den Sektoren und damit für eine bessere Versorgungsqualität, eine höhere Patientensicherheit und weniger Über-, Fehl- oder Unterversorgung.
Welche Aufgaben haben die ärztlichen STATAMED-Leitungen?
Die ärztliche Leitung der STATAMED-Klinik entscheidet über die Patientenaufnahme und koordiniert die Behandlungsplanung in enger Abstimmung mit dem STATAMED-Team und mit den Partnern des Gesundheitsnetzwerks. Hierbei ist eine kontinuierliche, sektorenübergreifende Kommunikation ein wesentliches Kernelement.
Welche Aufgaben haben die Flying Nurses?
Die Flying Nurses sind speziell geschulte, mobile Fachkräfte (Pflegekräfte, PAs o.ä.), die vor Ort auf telemedizinische Anleitung der ärztlichen STATAMED-Leitung eine umfangreiche medizinische Begutachtung vornehmen und Gesundheitsdaten u.a. mit mobilem Labor, EKG und Ultraschall ermitteln.
Die Flying Nurses besuchen die behandlungsbedürftigen Personen dabei in ihrem gewohnten Umfeld. Dies umfasst die Häuslichkeit oder die jeweilige stationäre Pflegeeinrichtung. Die Flying Nurse unterstützt die ärztliche STATAMED-Leitung so bei der telemedizinischen Indikationsstellung zur weiteren Behandlung.
Nach der Entlassung aus der Klinik erfolgt in Abstimmung zwischen der ärztlichen Leitung der STATAMED-Klinik, den Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten, den Flying Nurses und den Patientenlotsen gegebenenfalls eine Nachbetreuung der Patientinnen oder Patienten mit entsprechendem Bedarf.
Welche Aufgaben haben die Patientenlotsen?
Die Patientenlotsen helfen insbesondere bei der sektorenübergreifenden Versorgungsplanung und reagieren unmittelbar auf einen akut festgestellten sozialen Versorgungsbedarf. Sie organisieren zum Beispiel einen Pflegedienst, Hilfsmittel, einen Kurzzeitpflegeplatz oder eine Haushaltshilfe.
Dabei beziehen sie die Bezugspersonen und die Angehörigen der Patientinnen oder Patienten mit ein und stehen in Austausch mit ihnen.
Der STATAMED-Behandlungspfad beginnt bereits vor der kurzstationären Behandlung und wird auch nach der Entlassung aus der Klinik für bis zu vier Wochen fortgeführt.
Vor der kurzstationären Behandlung (bis 2 Tage): Vor der Patientenaufnahme gibt es ein obligates strukturiertes Einweisungsgespräch zwischen der einweisenden niedergelassenen Ärztin bzw. Arzt sowie der ärztlichen Leitung von STATAMED (ambulant-stationärer Wissenstransfer als wesentlicher Kern der Innovation). Sie formulieren gemeinsam das Behandlungsziel, um einen nahtlosen Behandlungsübergang zu gewährleisten. In die Behandlungsplanung einbezogen werden unmittelbar nach stationärer Aufnahme auch Angehörige und weitere Bezugspersonen der Patientinnen und Patienten, um die jeweiligen Lebensumstände zielführend zu berücksichtigen.
Während der kurzstationären Behandlung: Die stationäre Behandlung sieht eine tägliche Visite durch das gesamte STATAMED-Team vor. Bei bestehendem Bedarf stimmen die ärztliche STATAMED-Leitung, die Flying Nurses, Patientenlotsen und die behandelnden Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten zeitnah die Nachbetreuung ab.
Nach der kurzstationären Behandlung (bis 28 Tage): Nach der stationären Behandlung kann die Flying Nurse eine telemedizinisch unterstützte Nachsorge in der Häuslichkeit der Patientinnen und Patienten übernehmen, sofern die Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten die Nachbetreuung im Rahmen der Sprechstunde, von Hausbesuchen oder einer nicht-ärztlichen Praxisassistenznicht leisten können. In die Nachsorge werden die regionalen Ärztinnen und Ärzte aus dem Netzwerk einbezogen.
Eine regelmäßige patientenzentrierte Kommunikation ist wesentlich für einen nahtlosen Übergang zwischen den Sektoren und damit mehr Versorgungsqualität, eine höhere Patientensicherheit und weniger Über-, Fehl- oder Unterversorgung.
Kurzum: Die Patientinnen und Patienten, ihre Krankheits- bzw. Gesundheitszustände, ihre Lebenssituationen und die individuell sinnvollste Versorgung stehen bei der Kommunikation und bei allen Entscheidungen der beteiligten Akteure jederzeit im Mittelpunkt.
Spezifische Antworten für Ärztinnen und Ärzte
Für eine Einweisung ist vorab ein Arzt-Arzt-Gespräch erforderlich. Hierfür erhalten Sie eine Direktdurchwahl der ärztlichen STATAMED-Leitung. In diesem kollegialen Gespräch geht es vor allem um die gemeinsame Abstimmung des anvisierten Behandlungsziels und einen ambulant-stationären Wissenstransfer. Bei Bedarf werden Sie von der ärztlichen STATAMED-Leitung für die Abstimmung der poststationären Versorgung kontaktiert. Die Einschreibung der Patientinnen oder Patienten erfolgt durch die STATAMED-Klinik.
STATAMED ist eine Klinik für die Versorgung von nicht-lebensbedrohlich erkrankten Menschen mit allgemeinmedizinischem Erkrankungsbild. Eingeschlossen werden volljährige Versicherte mit durch das Einweisergespräch gesicherter stationärer Behandlungsindikation. Bei weiteren Zuweisungskanälen (Rettungsdienst, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) entscheidet ein Telefonat mit der leitenden STATAMED-Ärztin oder dem leitenden STATAMED-Arzt über die stationäre Behandlungsindikation. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer allgemeinmedizinischen, kurzstationären Behandlungsnotwendigkeit sowie eines voraussichtlich unkomplizierten Krankheitsverlaufes. Patientinnen und Patienten mit einem hoch-technischen Diagnostikbedarf (z. B. MRT / CT) und der Notwendigkeit einer dringlichen Notfallversorgung sind nicht für die Versorgung in STATAMED geeignet. Die Voraussetzungen werden im Rahmen des Übergabegesprächs zwischen den einweisenden beigetretenen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten bzw. zuweisenden Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten sowie den STATAMED-Ärztinnen und STATAMED-Ärzte geprüft.
Beispiele für Indikationen für eine STATAMED-Behandlung sind erwachsene Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungsbildern:
- Hypertensive Krise
- Dekompensierte Herzinsuffizienz
- Infektiöse Gastroenteritis und Kolitis
- Entgleister Diabetes mellitus Typ 2
- Volumenmangel, Exsikkose
- Pneumonie
- Exazerbierte COPD
- Obstipation
- Akute muskuloskelettale Schmerzen
- Harnwegsinfektion
Die ärztliche STATAMED-Leitung sowie das STATAMED-Team sind montags bis sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar (ggf. durch Stellvertreterregelungen).
Hinweis: Die ärztliche und pflegerische Versorgung auf der STATAMED-Station erfolgt im Rahmen der Regelversorgung 24 Stunden am Tag.
Aufnahmen in die STATAMED-Klinik sind generell montags bis sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
Die ärztliche und pflegerische Versorgung auf der STATAMED-Station erfolgt im Rahmen der Regelversorgung 24 Stunden am Tag.
Hinweis: Nachts erfolgen keine STATAMED-spezifischen Leistungen.
Kurzum: Keine Aufnahme in STATAMED und keine Begleitung durch Patientenlotsen bzw. Flying Nurses.
Nach erfolgtem Einweisungsgespräch zwischen der einweisenden Ärztin bzw. dem Arzt mit der ärztlichen STATAMED-Leitung erhält die Patientin oder der Patient eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung (Muster 2), die sie bzw. er in der STATAMED-Klinik abgibt.
Hinweis: Gegebenenfalls wird zusätzlich eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4) ausgestellt.
Verordnung zur Krankenbeförderung Praxiswissen Quickcheck: Verordnung einer Krankenbeförderung
Fahrten zur STATAMED-Klinik erfolgen nach den in der GKV üblichen Regelungen für Fahrten zur stationären Behandlung.
Verordnungen und Transporte zu Lasten der Krankenkassen sind bei Bedarf und Notwendigkeit möglich.
Privat organisierte Fahrten z. B. durch Angehörige können je nach Situation ebenfalls stattfinden.
Nach einem positiven Einweisungsgespräch zwischen der niedergelassenen Ärztin bzw. dem Arzt und der ärztlichen STATAMED-Leitung erfolgt bedarfsorientiert ein Transport in die STATAMED-Klinik. Hierfür ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) auszustellen.
Bei der Aufnahme in der STATAMED-Einrichtung handelt es sich um eine vollstationäre Krankenhausbehandlung. Das medizinisch erforderliche und geeignete Transportmittel ist – analog zur Regelversorgung – von der niedergelassenen Ärztin bzw. Arzt zu bestimmen.
Die gesetzlichen Zuzahlungen sind für die Fahrten – analog zur Regelversorgung – von den Versicherten zu leisten (s. § 61 SGB V).
Verordnung zur Krankenbeförderung Praxiswissen Quickcheck: Verordnung einer Krankenbeförderung
Nach der stationären Behandlung übernehmen entweder die behandelnde Ärztin oder der Arzt die Nachbetreuung durch die Sprechstunde, Hausbesuche oder eine nicht-ärztliche Praxisassistenz. Die Entscheidung hierüber trifft die behandelnde Ärztin oder der Arzt.
Aber auch Flying Nurses können die poststationäre häusliche Versorgung übernehmen. Dies erfolgt in Abstimmung zwischen der ärztlichen STATAMED-Leitung, den Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten, der Flying Nurse und dem Patientenlotsen.
Die STATAMED-Versorgungsform hat keinerlei Auswirkungen auf die Praxisorganisation. Die Ärztin bzw. der Arzt entscheidet, in welcher Form die poststationäre Nachversorgung stattfinden soll.
Die nicht-ärztliche Praxisassistenz spielt dabei weiterhin eine wichtige Rolle.
Die Verträge wurden durch alle Vertragspartner sowie deren Rechtsabteilungen intensiv geprüft. Die rechtliche Prüfung wurde ebenfalls durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein vorgenommen und positiv im Sinne der Vertragsunterzeichnung bewertet.
Die regelmäßige patientenzentrierte Kommunikation und Zusammenarbeit aller am STATAMED-Versorgungsprozess beteiligten Akteure unterstützt Sie als Ärztin bzw. Arzt, die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten noch effektiver zu gestalten.
Einige Beispiele dazu:
- Eine individuelle stationäre Behandlungsplanung für Ihre Patientinnen oder Patienten nach Ihren Vorstellungen.
- Eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Behandlung und Vermeidung von Behandlungsbrüchen.
- Ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit den ärztlichen STATAMED-Leitungen.
- Eine Unterstützung durch die mobilen Flying Nurses bei der Einweisung und bei der Nachbetreuung (sofern situativ gewünscht).
Grundsätzlich gibt es keine Abweichung zur Regelversorgung: Bei Übergabe in die STATAMED-Klinik oder an den Rettungsdienst wird die Haftung für die weitere Versorgung übertragen.
Beim Einsatz der Flying Nurse (prä- und poststationär) trägt die ärztliche STATAMED-Leitung die Haftung für die Versorgung, sofern die Flying Nurse allein bei den Patientinnen und Patienten ist.
Für das Einweisungsgespräch erhalten Sie 45 Euro pro Fall. Für ein Abstimmungsgespräch bzgl. eines poststationären Einsatzes einer Flying Nurse erhalten Sie zusätzlich 10 Euro pro Fall.
Ein Fall bezieht sich auf die Einschreibung einer Patientin oder eines Patienten nach Unterschrift der Teilnahmeerklärung in der STATAMED-Klinik, über die Sie elektronisch informiert werden, wenn Sie bei der Registrierung Ihre KIM-Adresse angegeben haben. Wenn die gleichen Patientinnen und Patienten 28 Tage nach initialer Einschreibung erneut durch ein Einweisungsgespräch mit einer STATAMED-Ärztin bzw. einem STATAMED-Arzt eingewiesen werden, dann beginnt ein neuer Fall.
Regionen Hamburg und Niedersachsen: Die Auszahlung Ihrer Vergütung wird durch die AOK Rheinland/Hamburg (Konsortialführung dieses Innovationsfondsprojektes) und dessen Abrechnungsdienstleister gewährleistet. Die erforderlichen Dokumentationsaufwände werden Ihnen durch die STATAMED-Klinik abgenommen, um Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Region Nordrhein: Die Auszahlung Ihrer Vergütung erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Die erforderlichen Dokumentationsaufwände werden Ihnen durch die STATAMED-Klinik abgenommen, um Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Für Fragen und weitergehende Informationen steht Ihnen die ärztliche STATAMED-Leitung mit dem gesamten Team in der jeweiligen Region zur Verfügung.
Spezifische Antworten für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste
Das Leistungsspektrum von STATAMED konzentriert sich auf eine allgemeinmedizinische Behandlung ohne hochkomplexe Diagnostik bzw. medizintechnische Ausstattung. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeitszeiten der jeweils betreuenden Arztpraxis (bzw. bei Nichterreichbarkeit) erfolgt ein telefonischer Kontakt direkt mit der ärztlichen STATAMED-Leitung.
Die Vorteile für zuweisende stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste:
- Eine zusätzliche Option, die zu versorgende Person zielgenau in die individuell beste Versorgungsstruktur durch ein Telefonat mit der ärztlichen STATAMED-Leitung einliefern zu lassen.
- Unterstützung durch die mobilen Flying Nurses bei der Einweisung (sofern von der ärztlichen STATAMED-Leitung angeordnet).
- Wichtiger Beitrag durch die Übermittlung wertvoller Informationen (insbesondere Vorwissen über die zu versorgenden Personen), um die individuell beste Versorgung auszuwählen.
- Durch das Zusammenwirken mit der ärztlichen STATAMED-Leitung: Sicherstellung der individuell besten Versorgung der anvertrauten Menschen.
Die Erkrankungen der Patientinnen oder Patienten sind zumeist kurzstationär bzw. mit wenigen Behandlungstagen zu versorgen: Zum Beispiel leichte Pneumonie bzw. Bronchitis, fieberhafter Harnwegsinfekt, Volumenmangel, chronisch Erkrankte, bekannte Herzinsuffizienz, Erysipel (Wundrose), entgleister und bekannter Diabetes etc.
STATAMED ist eine Klinik für die Versorgung von nicht-lebensbedrohlich erkrankten Menschen mit allgemein-medizinischem
Erkrankungsbild. Eingeschlossen werden volljährige Versicherte mit allgemein-medizinischem Krankheitsspektrum und stationärer Behandlungsindikation. Ein Telefonat mit den leitenden STATAMED-Ärztinnen oder den leitenden STATAMED-Ärzte entscheidet über die stationäre Behandlungsindikation.
Die Auswahl erfolgt auf Basis einer allgemeinmedizinischen, kurzstationären Behandlungsnotwendigkeit sowie eines voraussichtlich unkomplizierten Krankheitsverlaufs. Patientinnen und Patienten mit einem hoch-technischen Diagnostikbedarf (z. B. MRT / CT) und der Notwendigkeit einer Notfallversorgung sind nicht für die Versorgung in STATAMED geeignet.
Beispiele für Indikationen für eine STATAMED-Behandlung sind erwachsene Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungsbildern:
- Hypertensive Krise
- Dekompensierte Herzinsuffizienz
- Infektiöse Gastroenteritis und Kolitis
- Entgleister Diabetes mellitus Typ 2
- Volumenmangel, Exsikkose
- Pneumonie
- Exazerbierte COPD
- Obstipation
- Akute muskuloskelettale Schmerzen
- Harnwegsinfektion
Generell erfolgt der Kontakt zu den üblichen Erreichbarkeitszeiten über die jeweils betreuende Arztpraxis.
Außerhalb der Praxisöffnungszeiten bzw. bei Nichterreichbarkeit erfolgt der Kontakt direkt mit der ärztlichen STATAMED-Leitung.
Die ärztliche STATAMED-Leitung sowie das STATAMED-Team sind montags bis sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar (ggf. durch Stellvertreterregelungen).
Diese Zeiten gelten ebenfalls für die telemedizinische Einsatzbereitschaft der Flying Nurse.
Hinweis: Die ärztliche und pflegerische Versorgung auf der STATAMED-Station erfolgt im Rahmen der Regelversorgung 24 Stunden am Tag.
Aufnahmen in die STATAMED-Klinik sind generell montags bis sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
Die ärztliche und pflegerische Versorgung auf der STATAMED-Station erfolgt im Rahmen der Regelversorgung 24 Stunden am Tag.
Hinweis: Nachts erfolgen keine STATAMED-spezifischen Leistungen.
Kurzum: Keine Aufnahme in STATAMED und keine Begleitung durch Patientenlotsen bzw. Flying Nurse.
Einweisung durch behandelnde Ärztin bzw. Arzt: Nach erfolgtem Einweisungsgespräch zwischen der einweisenden Ärztin bzw. dem Arzt mit der ärztlichen STATAMED-Leitung erhält die Patientin oder der Patient eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung (Muster 2), die er in der STATAMED-Klinik abgibt.
Hinweis: Gegebenenfalls wird zusätzlich eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4) ausgestellt.
Einlieferung direkt aus der stationären Pflegeeinrichtung (bzw. vom ambulanten Pflegedienst) unter Einbeziehung der Flying Nurse oder durch den Rettungsdienst: Die Vorgehensweise wird nach vorangegangener obligatorischer Absprache mit der ärztlichen STATAMED-Leitung besprochen.
Hinweis: Nach der Aufnahme in die STATAMED-Klinik erfolgt von dort gegenüber der zuständigen Krankenkasse eine Aufnahmeanzeige mit Aufnahmediagnose etc.
Die Flying Nurse kann bei Bedarf durch Anordnung der ärztlichen STATAMED-Leitung bereits prästationär eingebunden werden.
Die Flying Nurse fährt direkt zu den Patienten in die stationäre Pflegeeinrichtung bzw. in den Haushalt und prüft durch Anleitung der ärztlichen STATAMED-Leitung anhand telemedizinischer Ausstattung, ob die Patientinnen und Patienten für eine Behandlung in der STATAMED-Klinik geeignet oder eine andere Versorgung notwendig ist.
Auf Anordnung der ärztlichen STATAMED-Leitung initiiert die Flying Nurse die erforderlichen Abstimmungen und Maßnahmen für die weitere Versorgung.
Die Patientinnen und Patienten profitieren bei Bedarf bereits im Vorfeld einer möglichen stationären Krankenhausbehandlung durch den Einsatz einer Flying Nurse (s. Punkt Funktion und Rolle der Flying Nurse im Zuweisungsprozess).
Nach einer stationären Behandlung kann die Flying Nurse bei Bedarf nach Absprache der behandelnden behandelnden Ärztin bzw. des Arztes mit der ärztlichen STATAMED-Leitung bis zu 28 Tage die poststationäre Behandlung sichern.
Fahrten zur STATAMED-Klinik erfolgen nach den in der GKV üblichen Regelungen für Fahrten zur stationären Behandlung – zum Beispiel PKW, Taxi, Krankentransportwagen, Rettungswagen etc.
Verordnungen und Transporte zu Lasten der Krankenkassen sind bei Bedarf und Notwendigkeit möglich.
Privat organisierte Fahrten, z .B. durch Angehörige können je nach Situation ebenfalls stattfinden.
Es ist auch in diesen Fällen ein positives Einweisungsgespräch zwischen der stationären Pflegeeinrichtung bzw. dem ambulanten Pflegedienst und der ärztlichen STATAMED-Leitung erforderlich. In dem Einweisungsgespräch wird die Indikationsstellung sowie die Notwendigkeit der stationären Behandlung gesichert.
Eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2) muss nicht gesondert vorgelegt werden.
Die Krankenbeförderung in die STATAMED-Klinik kann durch ein medizinisch erforderliches und geeignetes Transportmittel durchgeführt werden. Eine ggf. erforderliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) kann in der STATAMED-Klinik von einer Ärztin bzw. einem Arzt bei Ankunft des Transportmittels ausgestellt werden.
Die gesetzlichen Zuzahlungen sind für die Fahrten – analog zur Regelversorgung – von den Versicherten zu leisten (s. § 61 SGB V).
Die Kommunikation zwischen dem STATAMED-Behandlungsteam und den niedergelassenen betreuenden Ärztinnen und Ärzten erfolgt in der Regel telefonisch.
Im Rahmen dieser Kommunikation werden die Indikation und das Behandlungsziel gemeinsam erörtert und aufeinander abgestimmt. Die Leistungsdokumentation übernimmt die STATAMED-Klinik.
Speziell beim Einsatz der Flying Nurse wird eine telemedizinische Ausstattung für die Kommunikation mit der ärztlichen STATAMED-Leitung verwendet.
Darüber hinaus können je nach technischer Ausstattung der jeweiligen Akteure im STATAMED-Prozess auch andere digitale Medien eingesetzt werden, solange sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Die Flying Nurse handelt immer auf Anordnung der ärztlichen STATAMED-Leitung. Insofern kann sie beispielsweise bestehende ärztliche Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V nicht eigenständig abändern.
Über eventuell veränderten Bedarf informiert die Flying Nurse die ärztliche STATAMED-Leitung bzw. direkt die betreuende Ärztin oder den Arzt, die die ärztlichen Verordnungen bedarfsorientiert modifizieren können.
Die Flying Nurse übernimmt keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
Grundsätzlich gibt es hier keine Abweichung zur Regelversorgung: Bei Übergabe in die STATAMED-Klinik oder an den Rettungsdienst wird die Haftung für die weitere Versorgung übertragen.
Beim Einsatz der Flying Nurse (prä- und poststationär) trägt die Haftung für die Versorgung die ärztliche STATAMED-Leitung, sofern die Flying Nurse allein bei den Patienten ist.
Ein gesonderter Vertragsabschluss ist für stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. ambulante Pflegedienste nicht erforderlich.
Eine gesonderte Vergütung wird im Rahmen des STATAMED-Projektes nicht gefördert. Sie übernehmen im Projekt eine wichtige Rolle, um die Versorgung Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Für Fragen und weitergehende Informationen steht die ärztliche STATAMED-Leitung mit dem gesamten Team in der jeweiligen Region zur Verfügung.
Spezifische Antworten für Rettungsdienste
In nicht-lebensbedrohenden Notfallsituationen mit allgemeinmedizinischem Behandlungsspektrum erfolgt ein telefonischer Kontakt direkt mit der ärztlichen STATAMED-Leitung.
Vorteile für zuweisende Rettungsdienste:
- Eine zusätzliche Option, die zu versorgende Person zielgenau in die individuell beste Versorgungsstruktur einzuliefern.
- Fehltransporte werden durch die telemedizinische Konsultation in definierten allgemeinspezifischen Diagnosegruppen mit der ärztlichen STATAMED-Leitung vermieden.
- An STATAMED-Standorten werden unnötig lange Wege bei Patienteneinlieferungen vermieden.
- Schnellere Einlieferung am Zielort, um die ärztliche Versorgung der eingelieferten Person zügig beginnen zu können.
- Schnelleres Freimelden bei der Rettungsleitstelle, um für den nächsten Rettungseinsatz zügig zur Verfügung zu stehen.
Die ärztliche STATAMED-Leitung sowie das STATAMED-Team sind montags bis sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar (ggf. durch Stellvertreterregelungen).
Diese Zeiten gelten ebenfalls für die telemedizinische Einsatzbereitschaft der Flying Nurse.
Hinweis: Die ärztliche und pflegerische Versorgung auf der STATAMED-Station erfolgt im Rahmen der Regelversorgung 24 Stunden am Tag.
Aufnahmen in die STATAMED-Klinik sind generell montags bis sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
Die ärztliche und pflegerische Versorgung auf der STATAMED-Station erfolgt im Rahmen der Regelversorgung 24 Stunden am Tag.
Hinweis: Nachts erfolgen keine STATAMED-spezifischen Leistungen. Kurzum: Keine Aufnahme in STATAMED und keine Begleitung durch Patientenlotsen bzw. Flying Nurse.
Kommen Patientinnen oder Patienten über den Rettungsdienst nach vorangegangener obligatorischer Absprache mit der ärztlichen STATAMED-Leitung in die STATAMED-Klinik, werden diese hinsichtlich der Verordnung einer Krankenbeförderung als „Notfall“ betrachtet - völlig unabhängig von der Teilnahme der Klinik an der Notfallversorgung gemäß der G-BA-Regelungen (s. Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V).
In diesem Fall bringt der Rettungsdienst die Patientinnen bzw. Patienten ohne Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) in die STATAMED-Klinik.
Hinweis: Nach der Aufnahme in die STATAMED-Klinik erfolgt von dort gegenüber der zuständigen Krankenkasse eine Aufnahmeanzeige mit Aufnahmediagnose etc.
Fahrten zur STATAMED-Klinik erfolgen nach den in der GKV üblichen Regelungen für Fahrten zur stationären Behandlung.
Verordnungen und Transporte zu Lasten der Krankenkassen sind bei Bedarf und Notwendigkeit möglich.
Es ist auch in diesen Fällen ein positives Einweisungsgespräch zwischen dem Rettungsdienst und der ärztlichen STATAMED-Leitung erforderlich. In dem Einweisungsgespräch wird die Indikationsstellung sowie die Notwendigkeit der stationären Behandlung gesichert.
Eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2) muss nicht gesondert vorliegen.
Die Krankenbeförderung in die STATAMED-Klinik wird generell durch das Rettungsmittel vor Ort durchgeführt. Eine ggf. erforderliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) kann in der STATAMED-Klinik von einer Ärztin bzw. Arzt bei Ankunft des Transportmittels ausgestellt werden.
Die gesetzlichen Zuzahlungen sind für die Fahrten - analog zur Regelversorgung - von den Versicherten zu leisten (s. § 61 SGB V).
Ein gesonderter Vertragsabschluss ist für Rettungsdienste nicht erforderlich.
Für Fragen und weitergehende Informationen steht die ärztliche STATAMED-Leitung mit dem gesamten Team in der jeweiligen Region zur Verfügung.