Daten müssen elektronisch versendet werden
Einrichtungen und Dienstleister, die an der Pflegeversorgung teilnehmen, müssen für die Abrechnung ihrer Leistungen maschinell verwertbare oder maschinenlesbare Datenträger verwenden.
Weiterführende Informationen
- GKV-SpitzenverbandDatenaustauschportal des GKV-Spitzenverbandes