Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig):
- Vertrag nach § 133 SGB V über die Durchführung von Krankenfahrten rollstuhlgebundener Fahrgäste (Behindertenfahrten)
- Stand:
- 01.02.2023
- Inkrafttreten:
- 01.07.2021
- Vertragspartner:
Sie haben ein Mietwagenunternehmen im Rheinland und möchten unsere Kunden, die während der Fahrt in Ihrem Rollstuhl verbleiben müssen, befördern? Gerne können Sie sich hier den entsprechenden Vertrag ausdrucken.
Für eine Teilnahme an diesem Vertrag schicken Sie uns bitte die von Ihnen unterschriebene Anerkenntniserklärung mit allen erforderlichen Unterlagen zurück an:
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf
Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner(innen) des Geschäftsbereiches Sonstige Vertragspartner gerne zur Verfügung.