Fachportal für Leistungserbringer

Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen für die einheitliche und flächendeckende Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege regeln die strukturellen Anforderungen an Wohneinheiten einschließlich baulicher Qualitätsstandards. Seit dem 1. Juni 2026 enthalten die Empfehlungen zudem Vorgaben zum elektronischen Leistungsnachweis in der außerklinischen Intensivpflege.

Rahmenempfehlungen über die einheitliche und flächendeckende Versorgung mit AKI

Elektronischer Leistungsnachweis in der AKI

Seit dem 1. Juni 2026 enthalten die Rahmenempfehlungen zudem Vorgaben zum elektronischen Leistungsnachweis in der außerklinischen Intensivpflege. Die Regelungen betreffen insbesondere:

  • den Inhalt und Aufbau elektronischer Leistungsnachweise,
  • technische Anforderungen an die eingesetzte Software,
  • die elektronische Signatur der Versicherten sowie die Übermittlung von Leistungs- und Abrechnungsdaten über die Telematikinfrastruktur (TI). 

Ziel ist die schrittweise Umstellung auf eine elektronische Abrechnung in der AKI. Für Leistungserbringer gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2028. Die konkreten Vorgaben zum Datenaustausch und Abrechnungsverfahren werden in der Richtlinie nach § 302 SGB V festgelegt.