Warum werden Einzelfallprüfungen der ärztlichen Verordnungsweise durchgeführt?
Krankenkassen haben gemäß §§ 12,106 SGB V die gesetzliche Pflicht, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung zu überprüfen. Teil dieser Prüfung sind Einzelfallprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf Antrag der Krankenkassen gemäß § 106b SGB V. Details über den Inhalt und die Durchführung der Prüfung regelt die Prüfvereinbarung für Sachsen-Anhalt.
Warum werden die Einzelfallprüfungen angekündigt?
Als Unterstützung für eine wirtschaftliche Verordnungsweise von Arzneimitteln und zur frühestmöglichen und nachvollziehbaren Information wird die AOK Sachsen-Anhalt ab sofort solche Prüfthemen veröffentlichen, bei denen eine Antragstellung zur Einzelfallprüfung regelmäßig geprüft wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben auf dieser Seite um Informationen zum Zweck der Hilfestellung handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.
Details der jeweiligen Prüfungsthemen können Sie der Tabelle entnehmen.
| Bezeichnung der Prüfung | geprüft ab Verordnungszeitraum |
|---|---|
| Verordnung von Wirkstoffen zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen Details | fortlaufend |
| Verordnung von Wirkstoffen zur Behandlung der pulmonal-arteriellen Hypertonie (PAH) Details | ab 2. Quartal 2026 |
| Verordnung von Wirkstoffen zur Behandlung von Hyperurikämie und Gicht Details | ab 4. Quartal 2025 |
| Off-Label Verordnung von Immunsuppressiva Details | ab 4. Quartal 2025 |
