Übersicht über diesen Vertrag
- Stand :
- 01.09.2023
- Inkrafttreten :
- 01.09.2023
- Vertragspartner :
- AOK Sachsen-Anhalt
Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1 und 1a SGB V
Bei Interesse senden Sie uns bitte zwei unterzeichnete
Exemplare der Vereinbarung an:
AOK Sachsen – Anhalt
2.0 FB Arzneimittel
39084 Magdeburg
Wir werden im Anschluss daran das Unterschriftsverfahren durchführen und Ihnen ein unterzeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen übermitteln.
Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.
Zur AnsprechpartnersucheSie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.
Zu den Kontaktangeboten