Bestimmungen zur Abgabe und Abrechnung von Verbandstoffen, Blutprodukten, Teststreifen und anderen nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der AOK Hessen
Für Leistungserbringer, die Versicherte der AOK Hessen im Rahmen der Regelungen des SGB V mit diesen Produkten versorgen, gelten die folgenden Abgabe- und Abrechnungsbestimmungen. Für die Versorgung mit Verbandmitteln ist ein Vertragsbeitritt erforderlich. Wenn Sie Interesse am Beitritt haben, können Sie den Vertrag sowie die dazugehörigen Unterlagen über die Ansprechpartnersuche des Leistungserbringerportals der AOK Hessen anfordern.