Ambulante Pflege nach SGB XI
Ambulante Pflegedienste kümmern sich um pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben. Zu ihren Leistungen gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen wie beispielsweise waschen, anziehen, beim Essen helfen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung, etwa einkaufen oder kochen. Die Pflegeversicherung spricht hier von Pflegesachleistungen.