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Vergütungsvereinbarungen

Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI

Die Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer in Bayern haben Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI für Wohlfahrtsverbände und nicht verbandsgebundene Pflegedienste sowie für Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen getroffen.

Frau im weißen Kittel hält einen Stift und zeigt einer älteren Frau und einen älteren Mann etwas auf einem Dokument. Neben ihnen steht ein Laptop
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