Der Vertrag nach § 89 SGB XI regelt die Vergütung der Leistungen der häuslichen Pflegehilfe für erbrachte Leistungen für Pflegedienste, die bei einem der an diesem Vertrag beteiligten Verbände der Leistungserbringer organisiert sind.
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- VerträgeVertrag über die Vergütung für Pflegedienste des Bayerischen Roten Kreuzes KdöR
- VerträgeVertrag über die Vergütung für Mitgliedsdienste des Diakonischen Werkes Bayern e.V., Landesverband der Inneren Mission
- VeträgeVertrag über die Vergütung für Mitgliedseinrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, Landesverband Bayern e.V.
- VerträgeVertrag über die Vergütung für Mitgliedsdienste der MÜNCHENSTIFT als Vereinigung von Pflegeheimträgern im Freistaat Bayern
- VerträgeVertrag über die Vergütung für Mitgliedsdienste der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern e.V.
- VerträgeVertrag über die Vergütung für Mitgliedsdienste des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- VerträgeVertrag über die Vergütung für Mitgliedsdienste des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Landkreistages
- VerträgeSonstige