Fachportal für Leistungserbringer

Verträge für Beförderungs- und Rettungsdienste

Anbieter von Krankenbeförderung finden hier geltende Verträge, Unterlagen für den Vertragsbeitritt und Ansprechpartner bei den AOKs.

Rettungssanitäterin schiebt älteren Mann auf Trage in einen Krankenwagen, Szene vor einer Pflegeeinrichtung.
AOK
Sie sehen regionale Inhalte der AOK Hessen

Aktuelle Ausschreibungen

Sofern die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beabsichtigt, Verträge für Beförderungs- und Rettungsdienste zu schließen, werden diese auf dieser Seite bekannt gemacht.

Tariferhöhung für Vertragspartner der AOK Hessen für Sitzendkrankenfahrten

Die AOK Hessen setzt zum 1. Januar 2026 eine Tariferhöhung im Bereich der Krankenfahrten für Ihre Vertragspartner um. 

Die neuen Konditionen im Bereich Sitzendkrankenfahrten lauten wie folgt:

  • Einzeltransport
    2,40 Euro Einsatzpauschale zuzüglich 2,10 Euro ab dem 1. Besetztkilometer (BSKM)
  • Sammeltransport
    2,40 Euro Einsatzpauschale zuzüglich 1,73 Euro ab dem 1. Besetztkilometer (BSKM)
  • Kurzstreckenpauschale
    12,90 Euro Kurzstreckenpauschale bei 0 bis 5 Besetztkilometern (nicht in Verbindung mit der Einsatzpauschale oder Besetztkilometern abrechenbar)

 

Vereinbarung Sitzendkrankenfahrten

Dokumente der AOK Hessen

Vereinbarungen Rollstuhlkrankenfahrten sowie Liegend- und Tragestuhlkrankenfahrten

Kontakt zu Ihrer AOK Hessen

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten Zum Kontaktformular