Aktuelle Ausschreibungen
Sofern die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beabsichtigt, Verträge für Beförderungs- und Rettungsdienste zu schließen, werden diese auf dieser Seite bekannt gemacht.
Tariferhöhung für Vertragspartner der AOK Hessen für Sitzendkrankenfahrten
Die AOK Hessen setzt zum 1. Januar 2026 eine Tariferhöhung im Bereich der Krankenfahrten für Ihre Vertragspartner um.
Die neuen Konditionen im Bereich Sitzendkrankenfahrten lauten wie folgt:
- Einzeltransport
2,40 Euro Einsatzpauschale zuzüglich 2,10 Euro ab dem 1. Besetztkilometer (BSKM) - Sammeltransport
2,40 Euro Einsatzpauschale zuzüglich 1,73 Euro ab dem 1. Besetztkilometer (BSKM) - Kurzstreckenpauschale
12,90 Euro Kurzstreckenpauschale bei 0 bis 5 Besetztkilometern (nicht in Verbindung mit der Einsatzpauschale oder Besetztkilometern abrechenbar)
Vereinbarung Sitzendkrankenfahrten
Vereinbarungen über die Durchführung und Vergütung von Sitzendkrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes in Hessen
Dokumente der AOK Hessen
Vereinbarungen Rollstuhlkrankenfahrten sowie Liegend- und Tragestuhlkrankenfahrten
Vereinbarungen über die Durchführung und Vergütung von Rollstuhlkrankenfahrten sowie Liegend- und Tragestuhlkrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes in Hessen.
