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Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

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Digitales Verordnungsverfahren (diVO-HKP)

Das digitale Verordnungsverfahren (diVO-HKP) ermöglicht es Pflegediensten, Verordnungen der häuslichen Krankenpflege (Muster 12a) auf elektronischem Weg an die Krankenkasse zu übermitteln.

Der Weg der Verordnung

Bisher wurden die Verordnungen der Häuslichen Krankenpflege auf dem Postweg an die Krankenkasse zur Genehmigung gesendet. Das kann jetzt auch auf digitalem Weg erfolgen und zwar direkt aus dem Softwaresysteme des Pflegedienstes! Die Kostenübernahme der Krankenkassen kommt anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg zum Pflegedienst. 

Vorteile für den Pflegedienst

  • Einfache und schnelle Übermittlung der Verordnungen an die AOK
  • Einreichungsfrist wird leichter gewahrt
  • Status des Bearbeitungstandes ist beim Pflegedienst jederzeit in der Software sichtbar
  • Planungssicherheit für die Tourenplanung
  • Schnellerer Informationsfluss zwischen AOK und Pflegedienst in beide Richtungen

Voraussetzung für die Nutzung

Um die Verordnungen künftig elektronisch anliefern zu können, ist eine Zertifizierung der Firmensoftware notwendig. Sprechen Sie mit Ihrem Softwareanbieter, möglicherweise liegt dort bereits eine Zertifizierung vor. Der Zugang zum oscare® Services Leistungserbringer (OS LE) der AOK ist für alle Pflegedienste und deren IT-Dienstleister offen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer AOK um gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen zu können.

Verfügbarkeit des Digitalen Verordnungsverfahrens

Folgende AOKs bietet das Verfahren an: Bei diesen AOKs ist das Verfahren in Vorbereitung:
  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Hessen
  • AOK Nordost
  • AOK NordWest
  • AOK PLUS
  • AOK Sachsen-Anhalt
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Bremen/Bremerhaven
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Rheinland/Hamburg

 

Einige AOKs bieten ergänzende regionale Informationen an.

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