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Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den beiden Hebammenverbänden, Deutscher Hebammenverband (DHV) und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), einen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe ab.

Neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft

Der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V ist am 1. November 2025 in Kraft getreten.

 

Wichtig: Abrechnungen müssen klar getrennt sein:

  • Leistungen, die bis zum 31. Oktober 2025 erbracht wurden, sind nach dem alten Vertrag abzurechnen.
  • Leistungen, die seit dem 1. November 2025 erbracht werden, nach dem neuen Vertrag. 

Die zuständige Schiedsstelle hat den neuen Hebammenhilfevertrag festgesetzt.

 

Übersicht der Änderungen:

FAQ und Umsetzungshinweise zum neuen Hebammenhilfevertrag

Vertrag für Leistungen seit dem 1. November 2025

Vertrag mit Anlagen - für Leistungen bis zum 31. Oktober 2025

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