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Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den beiden Hebammenverbänden, Deutscher Hebammenverband (DHV) und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), einen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe ab.

Neue Hebammenhilfevertrag tritt zum 1. November 2025 in Kraft

Der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V tritt zum 1. November 2025 in Kraft. Seit dem 1. Mai 2025 erfolgt für eine Übergangszeit eine Anpassung der Gebühren auf Grundlage des bisherigen Vertrages. Die zuständige Schiedsstelle hat den neuen Hebammenhilfevertrag festgesetzt.

 

Übersicht der Änderungen:

Neuen Vertrag - für Leistungen ab dem 1. November 2025

Vertrag mit Anlagen - für Leistungen bis zum 31. Oktober 2025

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