Neue Hebammenhilfevertrag tritt zum 1. November 2025 in Kraft
Der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V tritt zum 1. November 2025 in Kraft. Seit dem 1. Mai 2025 erfolgt für eine Übergangszeit eine Anpassung der Gebühren auf Grundlage des bisherigen Vertrages. Die zuständige Schiedsstelle hat den neuen Hebammenhilfevertrag festgesetzt.
Übersicht der Änderungen:
Für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Vertrags wurde bereits ab dem 1. Mai 2025 die Vergütungssätze des bisherigen Vertrags angepasst. Die genaue Höhe der neuen Vergütungen ist in Anlage 7 des neuen Vertrages aufgeführt und richtet sich nach dem Tag der tatsächlichen Leistungserbringung.
Zudem wurde festgelegt, dass Abrechnungen entweder ausschließlich Leistungen nach dem alten Vertrag (für Leistungen bis zum 31. Oktober 2025) oder ausschließlich nach dem neuen Vertrag (für Leistungen ab dem 1. November 2025) enthalten dürfen – eine Mischung beider Systeme in einer Abrechnung ist nicht zulässig.
Die Vergütung bei außerklinischen Geburten verbessert sich: Die bisherige Grundpauschale wird erhöht und um einen zeitbasierten Vergütungsanteil ergänzt.
Im klinischen Bereich ändert sich das Vergütungssystem auch für Beleghebammen. Zukünftig wird die leitlinienkonforme 1:1-Betreuung besser vergütet.
Der Basissatz für klinisch tätige Beleghebammen beträgt künftig 59,40 Euro in der Stunde während des Tages.
Betreut eine Hebamme durchgängig nur eine Versicherte während der wesentlichen Geburtsphase, erhält sie dafür zusätzlich zum Basissatz einen finanziellen Zuschlag.
Beleghebammen können aber auch weiterhin zwei Versicherte gleichzeitig betreuen, jedoch wird die Vergütung künftig gestaffelt.
Für die aktive Hilfeleistung der ersten Frau wird die volle Vergütung abgerechnet, während für die zweite Frau (ggf. Dritte für maximal eine Stunde), die gleichzeitig überwacht wird, eine zusätzliche Überwachungsleistung abgerechnet werden kann.
Beim Basissatz wurde berücksichtigt, dass Betriebskosten, Administration und Qualitätsmanagement durch die Nutzung der Krankenhausinfrastruktur in den Fallpauschalen des Krankenhauses enthalten sind. Materialkosten übernimmt das Krankenhaus, da diese in dessen Fallpauschalen abgebildet sind.
Die Leistungsdokumentation erfolgt weiterhin über die bekannten Versichertenbestätigungen, die jedoch vereinfacht wurden. Damit soll sich der Dokumentations- und Prüfaufwand reduzieren. Diese Bestätigungen können künftig auch elektronisch geführt werden. Darüber hinaus können Krankenkassen und Hebammen beziehungsweise die Abrechnungsdienstleister bilaterale Vereinbarungen treffen, um weitere Teile des Abrechnungsverfahrens zu digitalisieren.
Der neue Hebammenhilfevertrag tritt am 1. November 2025 in Kraft. Er bringt grundlegende Veränderungen in der Vergütungssystematik für freiberufliche Hebammen mit sich. Künftig können Hebammen Leistungen einheitlich in abgeschlossenem 5-Minuten-Takt abrechnen und verschiedene Einzelleistungen wurden für die Abrechnung zusammengefasst.
Für außerklinisch tätige Hebammen steigt die Vergütung pro Stunde – von derzeit etwa 56 Euro auf 74,28 Euro. Die Umstellung der Abrechnung von Pauschalen zu einem 5-Minuten-Intervall soll dazu führen, dass Besuche je nach Aufwand und Zeit angemessen vergütet werden. Zudem wird das Thema Stillen durch die neue Leistung „Individuelle Stillberatung“ stärker in den Fokus gerückt werden.
Neuen Vertrag - für Leistungen ab dem 1. November 2025
Es wurde festgelegt, dass Abrechnungen entweder ausschließlich Leistungen nach dem alten Vertrag (für Leistungen bis zum 31. Oktober 2025) oder ausschließlich nach dem neuen Vertrag (für Leistungen ab dem 1. November 2025) enthalten dürfen – eine Mischung beider Systeme in einer Abrechnung ist nicht zulässig.
- Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V Format: PDF | 156 KB | Stand: 01.11.2025
- Anlage 1.1 - Abschnitt 1 Vergütungsvereinbarung Format: PDF | 133 KB
- Anlage 1.1 - Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis Format: PDF | 139 KB
- Anlage 1.2 - Leistungsbeschreibung Format: PDF | 130 KB
- Anlage 1.3 - Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherungs - Kostensteigerungen Format: PDF | 102 KB
- Anlage 2 - Abrechnung Format: PDF | 115 KB
- Anlage 3 - Qualitätsvereinbarung Format: PDF | 116 KB
- Anlage 3.1 - Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld Format: PDF | 130 KB
- Anlage 3.2 - Übersicht der dokumentierten Informationen der Hebamme für das QM-System Format: PDF | 81 KB
- Anlage 3.3 - Nachweisverfahren Format: PDF | 94 KB
- Anlage 3.4 - Auditverfahren Format: PDF | 81 KB
- Anlage 3.5 - Ablauf und Durchführung eines Peer Reviews und eines Strukturierten Dialogs Format: PDF | 87 KB
- Anlage 4 - Technische Voraussetzungen für Leistungen der Hebammenhilfe, die im Wege der Videobetreuung erbracht werden Format: PDF | 98 KB
- Anlage 5 - Technische Beschreibung zur Datenübermittlung Format: PDF | 81 KB
- Anlage 6 - Formularsammlung Format: PDF | 721 KB
- Anlage 7 - Übergangsvereinbarung zur Vergütungsanpassung Format: PDF | 96 KB
Vertrag mit Anlagen - für Leistungen bis zum 31. Oktober 2025
- Lesefassung Hebammenvergütungsvereinbarung, gültig seit 15.07.18
- Anhang A) Versichertenbestätigungen: Leistungen in der Schwangerschaft, gültig seit 15.07.18
- Anhang B1) Versichertenbestätigungen: Leistungen während der Geburt (nicht als Dienst-Beleghebamme), gültig seit 15.07.18
- Anhang B2) Versichertenbestätigungen: Leistungen als Dienst-Beleghebamme, gültig seit 15.07.18
- Anhang C) Versichertenbestätigungen: Leistungen in Wochenbett und Stillzeit, gültig seit 15.07.18
- Anhang D) Versichertenbestätigungen: Kurse in der Gruppe, gültig seit 15.07.18
- Lesefassung Leistungsbeschreibung, gültig seit 01.01.18
- Lesefassung Vergütungsverzeichnis, gültig seit 01.01.19
- Lesefassung Abrechnung von Hebammenleistungen, gültig seit 01.01.18
- Qualitätsvereinbarung (gültig ab 25.09.2015); redaktionell angepasst am 01.04.2020
- Beiblatt 1: Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld (gültig ab 01.04.2020)
- Beiblatt 2: Statistische Erhebung (gültig ab 25.09.2015)
- Anhang 3a: Qualitätsmanagement (gültig ab 25.09.2015)
- Anhang 3.b: Nachweisverfahren (gültig ab 25.09.2015)
- Beiblatt 1: Auditbogen (gültig ab 01.07.2019); redaktionell angepasst am 01.04.2020
- Beiblatt 1: Auditbogen als WORD-Datei (gültig ab 01.07.2019); redaktionell angepasst am 01.04.2020
- Beiblatt 2: Auditverfahren (gültig ab 25.09.2015)
- Beiblatt 3: Peer Review (gültig ab 25.09.2015)
- Beiblatt 4: Strukturierter Dialog (gültig ab 25.09.2015)
- Beitrittserklärung, gültig ab 29.04.2019
- Abfrageformular für die Vertragspartnerliste Hebammen, gültig ab 29.04.2019
- Technische Beschreibung zur Übermittlung der Datensätze
der vertragsschließenden Berufsverbände an den GKV-Spitzenverband für die Erstellung der Vertragspartnerliste Hebammen nach § 134a SGB V, gültig seit 25.09.15
Sonderregelungen und Übergangsvereinbarungen
Die Vertragsparteien nach § 134a SGB V haben aufgrund der Corona-Pandemie verschieden Sonderregelung getroffen. Diese sind alle zeitlich befristet.