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Kurzzeitpflege in Reha-Einrichtungen

Erhält ein Versicherter, der einen nahen Angehörigen pflegt, eine stationäre Rehabilitation oder Vorsorgemaßnahme, kann der Pflegebedürftige in dieser Zeit Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege kann in derselben Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgen, in der die Pflegeperson behandelt wird.

Erweiterter Anspruch auf Kurzzeitpflege

Bis einschließlich 30. September 2020 besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, abweichend von § 42 Absatz 4 auch ohne, dass gleichzeitig eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson erbracht wird. Die Vergütung richtet sich nach dem durchschnittlichen Vergütungssatz gemäß § 111 Absatz 5 des Fünften Buches der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung.

Auf der Grundlage von § 149 SGB XI ist die Durchführung von Kurzzeitpflege in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bis einschließlich 30. September 2020 möglich.

Bei gleichzeitiger stationärer Rehabilitation der pflegenden Person in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bleibt die Leistungserbringung auch nach dem 30. September 2020 möglich.

Die Vergütung richtet sich in Nordrhein-Westfalen bis 30. September 2020 nach einem pauschalen Vergütungssatz. Dieser beträgt je Berechnungstag 120 Euro für Pflegeleistungen und 35 Euro für Unterkunft und Verpflegung. Der Vergütungssatz ist einheitlich und wird nicht nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit differenziert.

Bei Fragen zur Umsetzung der Kurzzeitpflege in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie zur Meldung von freien Platzkapazitäten stehen Ihnen ab sofort

Lea Sophie Holbeck (AOK NordWest; Fachbereich HKP & Pflege)

Tel.: 0800 2655-506856
Fax: 0800 2652-506856

und

Finja Düsterhöft (AOK NordWest Fachbereich Rehabilitation)

Tel.: 0800 2655-504756
Fax: 0431 605-251967

zur Verfügung.

Die AOK NordWest stellt Ihnen eine regelmäßig aktualisierter Liste der ihr gemeldeten Pflegekapazitäten zur Verfügung

Dokumente der AOK NordWest Westfalen-Lippe