Plattform für Qualitätssicherung bei künstlichen Gelenken
Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) sammelt alle relevanten Daten zur Endoprothetik von Hüft- und Kniegelenken in Deutschland. Das Register soll Probleme beim Einsatz und der Revision von künstlichen Gelenken identifizieren und den Patienten mehr Sicherheit und bessere Qualität bieten. Im EPRD werden endoprothetische Verfahren in Deutschland registriert und über einen längeren Zeitraum beobachtet. Die Datengrundlage dafür bilden Abrechnungsdaten der Krankenkassen (derzeit: AOK und Ersatzkassen) und Daten aus der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung der Kliniken über den Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken. Diese Informationen werden in pseudonymisierter Form zusammengetragen und unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ausgewertet.
Im Jahr 2024 wurden mehr als 38.000 Prothesen gewechselt. Mithilfe des Registers wollen seine Initiatoren mehr über die Gründe von Wechseloperationen erfahren – etwa, ob es beim Einsetzen der Prothese bereits Komplikationen gab oder ob die Wechseloperation durch vorzeitigen Verschleiß notwendig wurde. Zusätzlich ist beim EPRD eine von der Industrie geschaffene Implantat-Datenbank eingebunden, in der die auf dem deutschen Markt verwendeten Endoprothesen verzeichnet sind. Um die Analysen zu ermöglichen, werden die Daten der Krankenhäuser mit den Daten der AOKs und der Ersatzkassen verknüpft. Auf dieser Datenbasis können produktspezifische Analysen durchgeführt werden. Bisher ist die Teilnahme für Krankenhäuser freiwillig.
Weiterführende Informationen
- Endoprothesenregister DeutschlandAllgemeine Informationen
- Endoprothesenregister DeutschlandJahresbericht 2025
Informationen für Entscheider
Implantateregister Deutschland
Ein bundesweites Implantateregister mit Meldepflicht von Brustimplantaten hat zudem am 1. Juli 2024 seinen Betrieb aufgenommen. Der Regelbetrieb für die Erfassung von Hüft- und Knieendoprothesen sowie mit Aortenklappen-Prothesen startete am 1. Januar 2025. Für eine die Erfassung weiterer Implantattypen steht derzeit noch kein Datum fest. Die Rahmenbedingungen regeln das Implantateregistergesetz (IRegG), die Implantateregister-Betriebsverordnung(IRegBV) und die Implantateregister-Gebührenverordnung.
- BundesgesundheitsministeriumImplantateregister Deutschland