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Prüfungsthemen der Einzelfallprüfung Arzneimittel: Bayern

Allgemeine Informationen und Hinweise

Die AOK Bayern ist verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überprüfen (vgl. §106 SGB V und § 12 SGB V). Diese werden in der von KVB und Krankenkassen gemeinsam verhandelten Prüfungsvereinbarung genauer beschrieben. Weitere Informationen zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung können der Homepage der Prüfungsstelle Ärzte Bayern entnommen werden.

Die AOK Bayern veröffentlicht als Hilfestellung für eine wirtschaftliche Verordnungsweise im folgenden verschiedene Prüfthemen.

Nicht alle Prüfungen und Prüfungszeiträume werden hier erläutert, nicht alle Prüfthemen werden angekündigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Prüfungen und Prüfungszeiträume, die auf den Prüfpflichten gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. Prüfungsvereinbarung Bayern beruhen, ohne Einschränkungen möglich bleiben.

Bezeichunggeprüft ab
Verordnungszeitraum
Off-Label Verordnungen von GLP-1-Rezeptor-Agonisten (u. a. Ozempic®, Trulicity®)
Details
laufend
Unzulässiger/Unwirtschaftlicher Sprechstundenbedarf
Details
laufend
Generelle Verordnungsausschlüsse Arzneimittelrichtlinie (Anlage II und III)
Details
laufend
Unzulässige/Unwirtschaftliche Heilmittel-Verordnungen
Details
laufend
Verordnung von Arzneimitteln für Bagatellerkrankungen gem. § 34 SGB V
Details
laufend
Off-Label Verordnungen aufgrund von Geschlechtseinschränkungen (u.a. Alendronsäure und Testosteron)
Details
Q1/2024
Off-Label Verordnungen aufgrund von Alterseinschränkungen (u.a. Melatonin)
Details
Q1/2024
Verordnung von Cannabisblüten bei Erstverordnung
Details
Q1/2024

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