Allgemeine Informationen und Hinweise
Die AOK Bayern ist verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überprüfen (vgl. §106 SGB V und § 12 SGB V). Diese werden in der von KVB und Krankenkassen gemeinsam verhandelten Prüfungsvereinbarung genauer beschrieben. Weitere Informationen zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung können der Homepage der Prüfungsstelle Ärzte Bayern entnommen werden.
Die AOK Bayern veröffentlicht als Hilfestellung für eine wirtschaftliche Verordnungsweise im folgenden verschiedene Prüfthemen.
Nicht alle Prüfungen und Prüfungszeiträume werden hier erläutert, nicht alle Prüfthemen werden angekündigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Prüfungen und Prüfungszeiträume, die auf den Prüfpflichten gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. Prüfungsvereinbarung Bayern beruhen, ohne Einschränkungen möglich bleiben.
| Bezeichung | geprüft ab Verordnungszeitraum |
|---|---|
| Off-Label Verordnungen von GLP-1-Rezeptor-Agonisten (u. a. Ozempic®, Trulicity®) Details | laufend |
| Unzulässiger/Unwirtschaftlicher Sprechstundenbedarf Details | laufend |
| Generelle Verordnungsausschlüsse Arzneimittelrichtlinie (Anlage II und III) Details | laufend |
| Unzulässige/Unwirtschaftliche Heilmittel-Verordnungen Details | laufend |
| Verordnung von Arzneimitteln für Bagatellerkrankungen gem. § 34 SGB V Details | laufend |
| Off-Label Verordnungen aufgrund von Geschlechtseinschränkungen (u.a. Alendronsäure und Testosteron) Details | Q1/2024 |
| Off-Label Verordnungen aufgrund von Alterseinschränkungen (u.a. Melatonin) Details | Q1/2024 |
| Verordnung von Cannabisblüten bei Erstverordnung Details | Q1/2024 |