Abrechnung erfolgt digital
Die Hilfsmittelanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 302 in Verbindung mit § 303 Abs. 3 SGB V).
Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern zusammengestellt.
Dienstleister für die Rechnungsprüfung
Die Firma DAVASO GmbH führt seit 1. Februar 2017 das Abrechnungs- und Prüfverfahren der AOK Hessen für folgenden Leistungsbereiche durch:
- Heilmittel (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Krankenhäuser mit physikalischer Therapie, Kureinrichtungen)
- Komplexe Frühförderung gemäß § 30 SGB IX
- Hebammenleistungen
- Rehabilitationssport sowie Herzsport und Funktionstraining
- Arzneimittel von sonstigen Leistungserbringern
- Hilfsmittel (unter anderem Inkontinenzpauschale in Pflegeheimen)
- Hilfsmittel aus Apotheken
- Leistungserbringer des SGB XI, insbesondere Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel, zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und Hausnotruf
- Häusliche Krankenpflege
Bundeseinheitliche Regelungen
- GKV-SpitzenverbandGKV-Datenaustausch
- GKV-SpitzenverbandBroschüre des GKV-SV zu elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
- InstitutionskennzeichenBeantragung eines Institutionskennzeichens