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Abrechnung

Abrechnung und Datenaustausch in der Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel werden im Datenaustausch nach § 302 SGB V abgerechnet. Zur Anwendung kommen grundsätzlich die aktuell gültigen Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens und Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln.

Abrechnung erfolgt digital

Die Hilfsmittelanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 302 in Verbindung mit § 303 Abs. 3 SGB V). 

Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern zusammengestellt.

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Datenannahmestelle der AOK Sachsen-Anhalt

Bitte übermitteln Sie sämtliche elektronischen Abrechnungsdaten nach §§ 295 1b, 300, 301, 302  SGB V unter Verwendung folgender IKs an unseren neuen Dienstleister.

Die Institutskennzeichen

InstitutionIKFunktion
Mobil ISC GmbH101097008Datenannahmestelle Mobil ISC GmbH​​​​​​​
AOK Sachsen-Anhalt101097008Logische (entschlüsselungsberechtigte) Datenannahmestelle
AOK Sachsen-Anhalt101097008Kostenträger

Annahmestelle für Rechnungen, Verordnungen und Urbelege

AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Post- und Scanzentrum
Halberstädter Str. 17
39112 Magdeburg

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