Abrechnung erfolgt digital
Die Hilfsmittelanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 302 in Verbindung mit § 303 Abs. 3 SGB V).
Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern zusammengestellt.
Datenannahmestelle der AOK Sachsen-Anhalt
Bitte übermitteln Sie sämtliche elektronischen Abrechnungsdaten nach §§ 295 1b, 300, 301, 302 SGB V unter Verwendung folgender IKs an unseren neuen Dienstleister.
Die Institutskennzeichen
| Institution | IK | Funktion |
| Mobil ISC GmbH | 101097008 | Datenannahmestelle Mobil ISC GmbH |
| AOK Sachsen-Anhalt | 101097008 | Logische (entschlüsselungsberechtigte) Datenannahmestelle |
| AOK Sachsen-Anhalt | 101097008 | Kostenträger |
Annahmestelle für Rechnungen, Verordnungen und Urbelege
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Post- und Scanzentrum
Halberstädter Str. 17
39112 Magdeburg
Bundeseinheitliche Regelungen
- GKV-SpitzenverbandGKV-Datenaustausch
- GKV-SpitzenverbandBroschüre: Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
- InstitutionskennzeichenBeantragung eines Institutionskennzeichens