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Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der strukturierten Behandlungsprogramme. Der DMP-Vertrag beschreibt in den Anlagen zur Qualitätssicherung detailliert die Ziele, Indikatoren und Maßnahmen der Qualitätssicherung. Über die regionalen Ergebnisse wird regelmäßig in Qualitätsberichten informiert.

Grundlagen der Qualitätssicherung

Als Grundlage der Qualitätssicherung sind nachvollziehbare und relevante Ziele, die durch die Qualitätssicherung angestrebt werden, zu vereinbaren und zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche:

  • Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien
  • Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
  • Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen
  • Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität
  • Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der Dokumentation
  • aktive Teilnahme der Versicherten

Die Vertragspartner haben dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) gegenüber nachzuweisen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der oben genannten Ziele beziehungsweise zur Dokumentation der Qualitätsindikatoren getroffen haben.
Hierzu gehören insbesondere:

  • Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldungsfunktionen (zum Beispiel Remindersysteme) für Versicherte und Leistungserbringer
  • strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für Leistungserbringer mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle (Feedbackberichte)
  • Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten
  • Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information für Leistungserbringer und eingeschriebene Versicherte

Die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind regelmäßig öffentlich darzulegen. Ziel ist es, eine gemeinsame Qualitätssicherung im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme aufzubauen, um zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu kommen.

Qualitätsberichte

Indikationsübergreifende Qualitätsberichte der Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern

Dokumente der AOK Bayern

Feedbackberichte der Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern ab dem 2. Halbjahr 2021

Indikationsübergreifende Feedbackberichte

Seit dem 2. Halbjahr 2021 wird ein einziger Musterbericht erstellt, der alle Indikationen beinhaltet. Zu diesem Zweck werden die Daten von mehreren Praxen (auch die pädiatrischen Indikationen) zusammengeführt und anonymisiert. So wird vermieden, dass immer mehr Musterberichte erforderlich sind, um alle Indikationen abdecken zu können.

Dokumente der AOK Bayern

Feedbackberichte der Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern bis zum 1. Halbjahr 2021

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