Grundlagen der Qualitätssicherung
Als Grundlage der Qualitätssicherung sind nachvollziehbare und relevante Ziele, die durch die Qualitätssicherung angestrebt werden, zu vereinbaren und zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche:
- Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien
- Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
- Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen
- Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität
- Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der Dokumentation
- aktive Teilnahme der Versicherten
Die Vertragspartner haben dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) gegenüber nachzuweisen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der oben genannten Ziele beziehungsweise zur Dokumentation der Qualitätsindikatoren getroffen haben.
Hierzu gehören insbesondere:
- Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldungsfunktionen (zum Beispiel Remindersysteme) für Versicherte und Leistungserbringer
- strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für Leistungserbringer mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle (Feedbackberichte)
- Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten
- Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information für Leistungserbringer und eingeschriebene Versicherte
Die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind regelmäßig öffentlich darzulegen. Ziel ist es, eine gemeinsame Qualitätssicherung im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme aufzubauen, um zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu kommen.
Qualitätsberichte
Indikationsübergreifende Qualitätsberichte der AOK Bayern
Dokumente der AOK Bayern
Indikationsübergreifende Qualitätsberichte der Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern
Dokumente der AOK Bayern
Feedbackberichte der Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern ab dem 2. Halbjahr 2021
Indikationsübergreifende Feedbackberichte
Seit dem 2. Halbjahr 2021 wird ein einziger Musterbericht erstellt, der alle Indikationen beinhaltet. Zu diesem Zweck werden die Daten von mehreren Praxen (auch die pädiatrischen Indikationen) zusammengeführt und anonymisiert. So wird vermieden, dass immer mehr Musterberichte erforderlich sind, um alle Indikationen abdecken zu können.