Abrechnung und Datenaustausch bei Häuslicher Krankenpflege
Leistungserbringer von Häuslicher Krankenpflege rechnen ihre Aufwendungen nach § 302 Abs. 2 SGB V mit den Krankenkassen ab. Die Abrechnung erfolgt mittels elektronischem Datenaustausch. Die Einzelheiten zum Inhalt und der Form des Abrechnungsverfahrens für die häusliche Krankenpflege beinhaltet die Richtlinie der Spitzenverbände der Krankenkassen
Datenträgeraustausch Häusliche Krankenpflege
- Anmeldeformular zum maschinellen Datenaustausch Format: PDF | 58 KB
- Anlage 2 - Leitfaden für Leistungserbringer Häuslicher Krankenpflege zur Durchführung des maschinellen Abrechnungsverfahrens gemäß § 302 SGB V Format: PDF | 24 KB
- Merkblatt zum Datenaustausch - Grundlagen und Informationen zum maschinellen Datenaustausch Format: PDF | 29 KB
- Anlage 4 - Information zur Abrechnung: Vertragsdaten für das Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V für Leistungserbringer Häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe Format: PDF | 35 KB | Stand: 10.01.2023
- Informationen für Pflegedienste: Häufig gestellte Fragen Format: PDF | 83 KB
- Gebührenpositionsverzeichnis Format: XLS | 88 KB