Abrechnung und Datenaustausch bei Häuslicher Krankenpflege
Leistungserbringer von Häuslicher Krankenpflege rechnen ihre Aufwendungen nach § 302 Abs. 2 SGB V mit den Krankenkassen ab. Die Abrechnung erfolgt mittels elektronischem Datenaustausch. Die Einzelheiten zum Inhalt und der Form des Abrechnungsverfahrens für die häusliche Krankenpflege beinhaltet die Richtlinie der Spitzenverbände der Krankenkassen