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Kostenvoranschläge bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln

Die AOK Niedersachsen hat in ihren Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln sowohl Regelungen zu genehmigungsfreien als auch zu genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln getroffen.

Kostenvoranschläge bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln

Die AOK Niedersachsen hat in ihren Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln sowohl Regelungen zu genehmigungsfreien als auch zu genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln getroffen. 

Bevor unsere Versicherten mit genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln versorgt werden können, müssen nach den vertraglichen Regelungen Kostenvoranschläge bei der AOK Niedersachsen eingereicht werden. 

Hilfsmittel können ohne vorherige Genehmigung abgegeben und abgerechnet werden, 

  • wenn wir einen Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben,
  • für Interimsversorgungen,
  • und für genehmigungsfreie Hilfsmittel laut Vertrag. 

Mit diesem Vorgehen möchten wir sicherstellen, dass unsere Versicherten eine schnelle und sachgerechte Versorgung erhalten.