Informationen für Hilfsmittel

Versorgung mit Hilfsmitteln
Informationen zu Verträgen über die Versorgung von Versicherten der AOK. Aktuelle und praxisnahe Hinweise zur Verordnung, Genehmigung und Abrechnung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln.
Weitere Themen
Präqualifizierung für Hilfsmittelanbieter
Die Eignungsprüfung von Leistungserbringern zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln erfolgt durch das Verfahren der Präqualifizierung.
Mehr erfahrenHilfsmittel aus Apotheken
Vertragliche Regelungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Apotheken
Mehr erfahrenPflegehilfsmittel
Verträge zur Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und Hausnotrufsystemen schließt der GKV-Spitzenverband kassenübergreifend ab.
Mehr erfahrenVerordnung von Hilfsmitteln
Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.
Mehr erfahrenHilfsmittel-Richtlinie
Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt Verordnungsgrundsätze bei der Hilfsmittelversorgung der Versicherten fest.
Mehr erfahrenHilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis enthält Produkte mit Beschreibungen, Qualitätsstandards und Indikationen.
Mehr erfahrenHilfsmittel-Vertragspartnersuche
Die Versorgung mit Hilfsmitteln übernehmen die Hilfsmittelanbieter, die Vertragspartner der AOK sind.
Mehr erfahrenHilfsmittelmarktplatz
Die AOK nutzt den bundesweiten Hilfsmittel-Marktplatz der otop GmbH, um Hilfsmittelanfragen und –angebote abzuwickeln
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