RE-REHA: Anpassung bestehender Versorgungsverträge erforderlich
Für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gelten zum Teil neue Regelungen und Voraussetzungen. Diese ergeben sich mit dem Inkrafttreten der Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation nach §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V (RE-REHA). Dies führt dazu, dass die bisher bestehenden Versorgungsverträge neu geprüft werden müssen, ob diese den neuen Regelungen und Voraussetzungen noch entsprechen.
Übersicht zur Zuordnung von Berufsbezeichnungen
Die Übersicht zur Zuordnung von Berufsbezeichnungen ermöglicht es die Berufsgruppen in die entsprechenden Personalkorridore sowie in die entsprechende Berufsgruppe in der Personalstatistik einzuordnen.
Die geseltzlichen Krankenkassen haben unter Mithilfe des Medizinischen Dienstes (MD) diese Übersicht erstellt. Sie soll der Landesebene sowie den Einrichtungen eine Hilfestellung geben, um einige Berufe besser in die Personalkorridore und somit auch in der Personalstatistiken aufnehmen zu können. Ziel ist eine möglichst einheitliche Umsetzung und Anwendung der RE-REHA. Die Liste schließt eine einrichtungsbezogene Prüfungen nicht aus.
Gliederungshilfe für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte nach den RE-REHA
Darüber hinaus stellen die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Bund eine Gliederungshilfe für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte zur Verfügung. Sie dient den Vertragspartnern auf Landesebene als Orientierungshilfe und unterstützt eine möglichst einheitliche Erstellung der Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte durch die Leistungserbringer sowie deren Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung gemäß den RE-REHA.
Checklisten als Hilfsangebot
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben indikations- und versorgungsformspezifische Checklisten zur Umsetzung der RE-REHA entwickelt. Sie enthalten die Vorgaben der RE-REHA zum Personal und zu den Leistungsbeschreibungen sowie die Basiskriterien des QS-Reha-Verfahrens. Die Checklisten dienen den Landesverbänden sowie den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Orientierungshilfe.
Die Checklisten werden der Landesebene als Hilfsangebot zur Verfügung gestellt. Sofern der für Ihre Einrichtung zuständige Landesverband von diesem Hilfsangebot Gebrauch macht, wird Sie dieser über das genaue Vorgehen informieren.
Ambulant
- Checkliste Geriatrie ambulant Format: XLSX | 49 KB
- Checkliste Kardiologie ambulant Format: XLSX | 45 KB
- Checkliste mobile Geriatrie Format: XLSX | 46 KB
- Checkliste Muskuloskelettale Erkrankungen ambulant Format: XLSX | 48 KB
- Checkliste Neurologie ambulant Format: XLSX | 47 KB
- Checkliste Pneumologie ambulant Format: XLSX | 45 KB
- Checkliste Psychosomatik ambulant Format: XLSX | 43 KB
- Checkliste sonstige Indikation ambulant Format: XLSX | 47 KB
Stationär
- Checkliste Dermatologie Format: XLSX | 46 KB
- Checkliste Gastroenterologie, Nephrologie, Stoffwechselerkrankungen Format: XLSX | 47 KB
- Checkliste Geriatrie Format: XLSX | 49 KB
- Checkliste Kardiologie Format: XLSX | 46 KB
- Checkliste Muskuloskelettale Erkrankungen stationär Format: XLSX | 45 KB
- Checkliste Neurologie Phase C Format: XLSX | 47 KB
- Checkliste Neurologie Phase D Format: XLSX | 47 KB
- Checkliste Pneumologie Format: XLSX | 46 KB
- Checkliste Psychosomatik Format: XLSX | 46 KB
- Checkliste sonstige Indikationen stationär Format: XLSX | 47 KB