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Umsetzungshilfen für die RE-REHA

Die Regelungen der RE-REHA erfordern eine Prüfung bestehender Versorgungsverträge. Zur Unterstützung der Umsetzung stellen die Krankenkassenverbände verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung, darunter Checklisten, eine Übersicht zur Zuordnung von Berufsbezeichnungen sowie eine Gliederungshilfe für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte. Sie unterstützen eine möglichst einheitliche Umsetzung der RE-REHA.

RE-REHA: Anpassung bestehender Versorgungsverträge erforderlich

Für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gelten zum Teil neue Regelungen und Voraussetzungen. Diese ergeben sich mit dem Inkrafttreten der Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation nach §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V (RE-REHA). Dies führt dazu, dass die bisher bestehenden Versorgungsverträge neu geprüft werden müssen, ob diese den neuen Regelungen und Voraussetzungen noch entsprechen.

Übersicht zur Zuordnung von Berufsbezeichnungen

Gliederungshilfe für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte nach den RE-REHA

Checklisten als Hilfsangebot

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben indikations- und versorgungsformspezifische Checklisten zur Umsetzung der RE-REHA entwickelt. Sie enthalten die Vorgaben der RE-REHA zum Personal und zu den Leistungsbeschreibungen sowie die Basiskriterien des QS-Reha-Verfahrens. Die Checklisten dienen den Landesverbänden sowie den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Orientierungshilfe. 

Die Checklisten werden der Landesebene als Hilfsangebot zur Verfügung gestellt. Sofern der für Ihre Einrichtung zuständige Landesverband von diesem Hilfsangebot Gebrauch macht, wird Sie dieser über das genaue Vorgehen informieren.