Was leistet die Videosprechstunde?
Die Videosprechstunde bietet mehrere Vorteile für die ambulante Versorgung:
- Sie erleichtert den Zugang zur ärztlichen Versorgung, insbesondere bei größeren Entfernungen im ländlichen Raum.
- Sie erspart Patientinnen und Patienten unnötige Anfahrten und verkürzt Wartezeiten.
- Sie erleichtert die Vereinbarkeit von Behandlung und Beruf durch flexible Terminoptionen.
- Sie ermöglicht eine engere Betreuung chronisch erkrankter Menschen durch kurze, regelmäßige Kontakte.
- Sie erlaubt eine frühere ärztliche Einschätzung bei einer Verschlechterung von Beschwerden.
Die Online-Videosprechstunde ersetzt die persönliche Untersuchung nicht. Sie eignet sich etwa für ärztliche Rücksprachen und Nachsorgetermine ohne körperliche Untersuchung. Ist eine körperliche Untersuchung erforderlich, erfolgt die Behandlung weiterhin in der Praxis.
Online-Sprechstunde und digitale Praxisorganisation
Die Videosprechstunde ist eine Form der Online-Sprechstunde beim Arzt. Online-Sprechstunden bezeichnen als Oberbegriff die Verlagerung des Arzt-Patienten-Gesprächs in den digitalen Raum.
Die Videosprechstunde können fast alle Arztgruppen und Psychotherapeuten einsetzen – ausgenommen sind nur Laborärzte, Pathologen und Radiologen.
Videosprechstunde in der psychotherapeutischen Versorgung
Auch in der psychotherapeutischen Behandlung ist die Videosprechstunde ein anerkanntes Versorgungsformat. Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können – unter Einhaltung der berufsrechtlichen und vertragsrechtlichen Vorgaben – per Video erfolgen.
Die Psychotherapie per Videosprechstunde bietet die gleichen Vorteile wie die ärztliche Online-Sprechstunde, etwa den Wegfall von Anfahrtswegen. Die Entscheidung, ob eine psychotherapeutische Videosprechstunde im Einzelfall geeignet ist, liegt bei der behandelnden Therapeutin oder dem behandelnden Therapeuten.
Videosprechstunde und Versorgung im ländlichen Raum
Die Videosprechstunde hilft, Versorgungsdefizite in ländlichen Regionen auszugleichen und die Praxen auf neue Anforderungen einzustellen. Sie erleichtert den Zugang zur medizinischen Versorgung, insbesondere bei größeren Entfernungen im ländlichen Raum.
Typische Einsatzszenarien sind:
- Nachsorgetermine nach Operationen ohne aufwendige Anfahrten
- Regelmäßige Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen
Aktuelle Regelungen
Die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Sprechstunde wurden in den vergangenen Jahren vereinfacht und sind klar definiert.
Seit dem 1. Januar 2025 können einzelne ärztliche Leistungen unbegrenzt per Videosprechstunde erbracht werden. Die früheren Leistungsobergrenzen sind vollständig entfallen. Diese Änderung beruht auf der Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur Umsetzung des Digitalgesetzes.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. April 2025 bis zu 50 Prozent ihrer Patienten im Quartal per Videosprechstunde behandeln.
Diese Regel gilt für alle Patientinnen und Patienten, unabhängig davon, ob sie der Praxis bekannt sind. Die Obergrenze bezieht sich nur auf Behandlungsfälle, bei denen die Patientinnen und Patienten im gesamten Quartal ausschließlich im Videokontakt versorgt werden. Patienten, die sowohl per Video als auch persönlich in der Praxis behandelt werden, fallen nicht darunter.
Ärztinnen und Ärzte müssen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten nach einer Videosprechstunde bei Bedarf weiterbehandelt werden. Dies kann durch einen Termin in der eigenen Praxis, eine Überweisung oder eine Krankenhauseinweisung erfolgen.
Bei der Terminvermittlung sind seit September 2025 Patientinnen und Patienten aus der näheren Umgebung der Praxis zu bevorzugen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann per Video ausgestellt werden:
- bis zu sieben Tage bei bekannten Patientinnen und Patienten
- bis zu drei Tage bei unbekannten Patientinnen und Patienten
Voraussetzung ist, dass die Symptomatik eine Beurteilung per Videosprechstunde zulässt und die Beschwerden per Video beurteilt werden können. Ein Rechtsanspruch auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde besteht nicht. Eine Folgekrankschreibung per Video ist nur möglich, wenn die Patientin oder der Patient für die vorhergehende AU persönlich in der Praxis untersucht wurde.
Verordnungen von Arzneimitteln, Überweisungen und Krankenhauseinweisungen sind grundsätzlich per Videosprechstunde möglich. Der Umfang der verordnungsfähigen Leistungen richtet sich nach den jeweiligen G-BA-Richtlinien und wird regelmäßig angepasst.
Bei bekannten Patientinnen und Patienten ist der Umfang größer: Die Verordnung ist möglich, wenn die verordnungsrelevante Diagnose und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder Mobilität aus einer früheren persönlichen Untersuchung bekannt sind. Das Verschreiben von Arzneimitteln ist auch bei unbekannten Patienten grundsätzlich möglich, sollte jedoch nur ausnahmsweise in medizinisch vertretbaren Einzelfällen erfolgen.
Folgende Verordnungen sind in der Videosprechstunde möglich:
- Arzneimittel
- Überweisung zur weiterführenden vertragsärztlichen Behandlung
- Krankenhauseinweisung
- Medizinische Rehabilitation
- Krankenbeförderung
- Heilmittel (nur Folgeverordnungen bei bekannten Patienten)
- Hilfsmittel
- Häusliche Krankenpflege (nur Folgeverordnungen bei bekannten Patienten)
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Über Abrechnung und Vergütung informieren die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie liefern Hinweise zu GOP-Nummern, Honoraren und Quartalsabrechnungen.
Ablauf in der Praxis
Die Organisation der Videosprechstunde folgt einem klar strukturierten Ablauf:
- Anmeldung: Die Praxis wählt einen zertifizierten Videodienstanbieter aus und registriert sich dort. Nach Vertragsabschluss erhält die Praxis eine Bescheinigung über die Zertifizierung.
- Terminvergabe: Patientinnen oder Patienten erhalten über die Praxis oder den Videodienstanbieter einen Termin für die Videosprechstunde. Das Praxispersonal prüft, ob ein Präsenz- oder Videotermin geeignet ist.
- Einwilligung: Vor der ersten Videosprechstunde erklärt die Patientin oder der Patient die Einwilligung – je nach System über den Videodienstanbieter oder direkt über die Praxis.
- Durchführung: Die Teilnehmenden wählen sich beim Videodienstanbieter ein. Die Patientin oder der Patient wartet im Online-Wartezimmer, bis die Sprechstunde startet.
- Dokumentation: Nach Abschluss der Videosprechstunde erfolgt die Dokumentation wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem mit Hinweis auf die Videosprechstunde.
Voraussetzungen für die digitale Sprechstunde
Für eine Videosprechstunde nutzen Praxen Standardgeräte, die häufig bereits vorhanden sind:
- Kamera
- Bildschirm
- Internetverbindung mit Firewall
- Mikrofon und Lautsprecher
- Laptop, Tablet oder Smartphone
Die meisten Praxen haben diese Ausstattung bereits. Die Bildqualität hängt vor allem von Kamera und Internetgeschwindigkeit ab.
Zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur zertifizierte Videodienstanbieter genutzt werden. Diese müssen Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen nach Anlage 31b des Bundesmantelvertrags-Ärzte erfüllen. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Übertragung ist Pflicht.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband führen eine Liste zertifizierter Anbieter, die regelmäßig aktualisiert wird:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Videosprechstunde: Liste der zertifizierten Videodienstanbieter (PDF)
Browserbasierte Anwendungen sind ausreichend. Zusätzliche Software muss nicht installiert werden. Die Wahl des Anbieters hängt nicht von der Praxisverwaltungssoftware ab.
Vor der ersten Abrechnung muss die Praxis die Nutzung des zertifizierten Dienstes bei ihrer regionalen KV melden. Nach Vertragsabschluss erhält die Praxis eine Bescheinigung über die Zertifizierung des Videodienstes. Weitere Informationen liefern die regionalen KVen oder die KBV.
Datenschutz und Sicherheit
Die Videosprechstunde muss die gleichen Datenschutzregeln einhalten wie der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt. Technische Anforderungen wurden vom GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und der gematik festgelegt.
Pflichten der Praxis
- Einwilligung: Vor der ersten Videosprechstunde muss die Patientin oder der Patient zustimmen. Bei Folgeterminen ist keine erneute Einwilligung erforderlich.
- Privatsphäre: Die Sprechstunde muss in einem Raum stattfinden, in dem niemand mitsehen kann. Der Bildschirm sollte so aufgestellt sein, dass die Kommunikation privat bleibt.
- Aufzeichnung: Die Kommunikation darf nicht aufgezeichnet werden.
- Homeoffice: Videosprechstunden sind außerhalb der Praxis erlaubt, wenn ein voll ausgestatteter, abgeschlossener Telearbeitsplatz mit Zugriff auf Praxisverwaltungssystem und Telematikinfrastruktur vorhanden ist. Versorgung aus dem Ausland ist nicht erlaubt. Auch im Homeoffice gelten die vertragsärztlichen Pflichten, etwa zur Erreichbarkeit und zu Präsenzzeiten in der Praxis.
Aufgaben von MFA
Die Einführung von Videosprechstunden verändert auch die Arbeitsabläufe von Medizinischen Fachangestellten (MFA):
- Terminvergabe: Einschätzung, ob ein Präsenz- oder Videotermin geeignet ist.
- Patientenvorbereitung: Versand des Zugangslinks und einer Kurzanleitung vor dem Termin.
- Technische Vorbereitung: Prüfung von Kamera, Mikrofon und Internetverbindung vor dem ersten Termin.
- Authentifizierung: Bei unbekannten Patienten Erfassung der Versichertendaten über die elektronische Gesundheitskarte, die in die Kamera gehalten wird.
- Dokumentation: Dokumentation wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem, mit Hinweis auf die Videosprechstunde.
FAQ zur Videosprechstunde in Arztpraxen
Ja, aber maximal 50 Prozent aller Behandlungsfälle im Quartal dürfen reine Videofälle sein.
Ja, für bis zu drei Tage, wenn die Beschwerden per Video beurteilbar sind.
Nein, browserbasierte zertifizierte Anbieter sind ausreichend.
Nein.
Weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)Videosprechstunde
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)Videosprechstunde: Liste der zertifizierten Videodienstanbieter (PDF)
- GKV-SpitzenverbandVideosprechstunde
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