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Videosprechstunde in Arztpraxen

Die Videosprechstunde ermöglicht ärztliche Beratung und Behandlung per Video. Sie spart Wege, reduziert Wartezeiten und erleichtert den Zugang zur medizinischen Versorgung. Besonders profitieren Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder langen Anfahrtswegen.

Junge Hausärztin am Computer (Symbolbild)
iStock.com/ljubaphoto

Was leistet die Videosprechstunde?

Die Videosprechstunde bietet mehrere Vorteile für die ambulante Versorgung:

  • Sie erleichtert den Zugang zur ärztlichen Versorgung, insbesondere bei größeren Entfernungen im ländlichen Raum.
  • Sie erspart Patientinnen und Patienten unnötige Anfahrten und verkürzt Wartezeiten.
  • Sie erleichtert die Vereinbarkeit von Behandlung und Beruf durch flexible Terminoptionen.
  • Sie ermöglicht eine engere Betreuung chronisch erkrankter Menschen durch kurze, regelmäßige Kontakte.
  • Sie erlaubt eine frühere ärztliche Einschätzung bei einer Verschlechterung von Beschwerden.

Die Online-Videosprechstunde ersetzt die persönliche Untersuchung nicht. Sie eignet sich etwa für ärztliche Rücksprachen und Nachsorgetermine ohne körperliche Untersuchung. Ist eine körperliche Untersuchung erforderlich, erfolgt die Behandlung weiterhin in der Praxis.

Online-Sprechstunde und digitale Praxisorganisation

Die Videosprechstunde ist eine Form der Online-Sprechstunde beim Arzt. Online-Sprechstunden bezeichnen als Oberbegriff die Verlagerung des Arzt-Patienten-Gesprächs in den digitalen Raum. 

Die Videosprechstunde können fast alle Arztgruppen und Psychotherapeuten einsetzen – ausgenommen sind nur Laborärzte, Pathologen und Radiologen. 

Videosprechstunde in der psychotherapeutischen Versorgung

Auch in der psychotherapeutischen Behandlung ist die Videosprechstunde ein anerkanntes Versorgungsformat. Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können – unter Einhaltung der berufsrechtlichen und vertragsrechtlichen Vorgaben – per Video erfolgen. 

Die Psychotherapie per Videosprechstunde bietet die gleichen Vorteile wie die ärztliche Online-Sprechstunde, etwa den Wegfall von Anfahrtswegen. Die Entscheidung, ob eine psychotherapeutische Videosprechstunde im Einzelfall geeignet ist, liegt bei der behandelnden Therapeutin oder dem behandelnden Therapeuten.

Videosprechstunde und Versorgung im ländlichen Raum

Die Videosprechstunde hilft, Versorgungsdefizite in ländlichen Regionen auszugleichen und die Praxen auf neue Anforderungen einzustellen. Sie erleichtert den Zugang zur medizinischen Versorgung, insbesondere bei größeren Entfernungen im ländlichen Raum.

Typische Einsatzszenarien sind:

  • Nachsorgetermine nach Operationen ohne aufwendige Anfahrten
  • Regelmäßige Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen

Aktuelle Regelungen

Die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Sprechstunde wurden in den vergangenen Jahren vereinfacht und sind klar definiert.

Ablauf in der Praxis

Die Organisation der Videosprechstunde folgt einem klar strukturierten Ablauf:

  1. Anmeldung: Die Praxis wählt einen zertifizierten Videodienstanbieter aus und registriert sich dort. Nach Vertragsabschluss erhält die Praxis eine Bescheinigung über die Zertifizierung.
  2. Terminvergabe: Patientinnen oder Patienten erhalten über die Praxis oder den Videodienstanbieter einen Termin für die Videosprechstunde. Das Praxispersonal prüft, ob ein Präsenz- oder Videotermin geeignet ist.
  3. Einwilligung: Vor der ersten Videosprechstunde erklärt die Patientin oder der Patient die Einwilligung – je nach System über den Videodienstanbieter oder direkt über die Praxis.
  4. Durchführung: Die Teilnehmenden wählen sich beim Videodienstanbieter ein. Die Patientin oder der Patient wartet im Online-Wartezimmer, bis die Sprechstunde startet.
  5. Dokumentation: Nach Abschluss der Videosprechstunde erfolgt die Dokumentation wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem mit Hinweis auf die Videosprechstunde.

Voraussetzungen für die digitale Sprechstunde

Datenschutz und Sicherheit

Die Videosprechstunde muss die gleichen Datenschutzregeln einhalten wie der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt. Technische Anforderungen wurden vom GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und der gematik festgelegt.

Pflichten der Praxis

  • Einwilligung: Vor der ersten Videosprechstunde muss die Patientin oder der Patient zustimmen. Bei Folgeterminen ist keine erneute Einwilligung erforderlich.
  • Privatsphäre: Die Sprechstunde muss in einem Raum stattfinden, in dem niemand mitsehen kann. Der Bildschirm sollte so aufgestellt sein, dass die Kommunikation privat bleibt.
  • Aufzeichnung: Die Kommunikation darf nicht aufgezeichnet werden.
  • Homeoffice: Videosprechstunden sind außerhalb der Praxis erlaubt, wenn ein voll ausgestatteter, abgeschlossener Telearbeitsplatz mit Zugriff auf Praxisverwaltungssystem und Telematikinfrastruktur vorhanden ist. Versorgung aus dem Ausland ist nicht erlaubt. Auch im Homeoffice gelten die vertragsärztlichen Pflichten, etwa zur Erreichbarkeit und zu Präsenzzeiten in der Praxis.

Aufgaben von MFA

Die Einführung von Videosprechstunden verändert auch die Arbeitsabläufe von Medizinischen Fachangestellten (MFA):

  • Terminvergabe: Einschätzung, ob ein Präsenz- oder Videotermin geeignet ist.
  • Patientenvorbereitung: Versand des Zugangslinks und einer Kurzanleitung vor dem Termin.
  • Technische Vorbereitung: Prüfung von Kamera, Mikrofon und Internetverbindung vor dem ersten Termin.
  • Authentifizierung: Bei unbekannten Patienten Erfassung der Versichertendaten über die elektronische Gesundheitskarte, die in die Kamera gehalten wird.
  • Dokumentation: Dokumentation wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem, mit Hinweis auf die Videosprechstunde.

FAQ zur Videosprechstunde in Arztpraxen

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