Regionale Zuständigkeit
Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln benötigt eine Zulassung (§ 124 SGB V). Das einheitliche und kassenartenübergreifende Zulassungsverfahren erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Kranken- und Ersatzkassen auf der jeweiligen regionalen Ebene.
Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz
Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen von Leistungserbringern für Heilmittel ist in Bayern nach Regierungsbezirken verteilt. Die Kontaktdaten für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz lauten:
ARGE Heilmittelzulassung Bayern GbR
c/o AOK Bayern
Bereich Heilmittel
Wackersdorfer Str. 36a
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 210 222
Fax: 09431 210 3114
E-Mail: oberbayern@bayern-heilmittelzulassung.de
E-Mail: niederbayern@bayern-heilmittelzulassung.de
E-Mail: oberpfalz@bayern-heilmittelzulassung.de
Weiterführende Informationen
- Die ARGEn der HeilmittelzulassungHomepage der ARGE
Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben
Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen von Leistungserbringern für Heilmittel ist in Bayern nach Regierungsbezirken verteilt. Die Kontaktdaten für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben lauten:
ARGE Heilmittelzulassung Bayern GbR
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201 a
80634 München
Tel.: 0 89/55 25 51-0
Fax: 0 89/55 25 51 14
E-Mail: bayern@zulassung-heilmittel.de
Weiterführende Informationen
- Die ARGEn der HeilmittelzulassungHomepage der ARGE