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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOKs und der AOK-Bundesverband sind bestrebt, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden, noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Zurzeit ist es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. An der. vollständigen Umsetzung und insbesondere der Verbesserung der Zugänglichkeit wird momentan gearbeitet.

Es wird um Verständnis gebeten, dass die Finalisierung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind daher aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

HTML-Strukturelemente

Die Seiten verfügen über eine Überschriftenstruktur. Der Einsatz von Listen als Strukturelemente soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Auch bei den Datentabellen werden Nachbesserungen erfolgen, indem die Überschriftenzeilen entsprechend ausgezeichnet werden. Die Strukturierung der Seiten mittels Landmarks ist in einfacher Form vorhanden.

Hier werden zukünftig vor allem die sinnvollen Sections mit entsprechenden Bezeichnungen versehen, damit sie für Nutzer von Screenreadern erfasst werden können.
Neben der Breadcrumb werden dann auch weitere Navigationen semantisch hervorgehoben und benannt.

Link- und Alternativtexte

Die eingesetzten Schmuck-Icons werden weitgehend korrekt für Screenreader-Nutzer versteckt. Es ist geplant, die auf den Seiten verwendete, nicht inhaltstragende Bilder mit leeren Alt-Texten zu versehen. Die Linktexte sind größtenteils aussagekräftig, unsichtbare Links ohne Linktext müssen für Screenreader jedoch noch unterdrückt werden.

Die mehrfach vorkommenden Links mit dem generischen Linktext „Mehr erfahren“ sollen mit aussagekräftgen Informationen für Screenreader-Nutzer angereichert werden.

Formulare

Für die Validierung der Formulare kommt überall die native HTML5-Validierung zum Einsatz, die grundsätzlich barrierefrei ist, aber Limitierungen und Probleme mit sich bringen kann. Diese Form der Validierung wird zurzeit überdacht und ggf. durch eine clientseitge Validierung mittels JavaScript ergänzt und optimiert. Darüber hinaus bestehen noch Optimierungspotenziale bei der serverseitigen Validierung und Fehlerkennzeichnung.

Farben und Kontraste

Die AOK-Markenfarbe „Grün“ in Verbindung mit weißem Text hat einen Kontrastwert, der mit 4,48:1 knapp unter dem erforderlichen Minimum von 4,5:1 liegt. Der Minimalwert wird jedoch unterschritten, wenn das „Grün“ in Verbindung zu einem hellen Grauton steht. Kleinere Probleme bei grafischen Bedienelementen müssen zudem noch behoben werden.

Tastatursteuerung

Trotz der grundsätzlich sinnvollen Strukturierung der Tab-Reihenfolge gibt es wichtige Elemente der Seite, die bei der Tastatursteuerung noch Probleme verursachen. So erfüllt die Fokushervorhebung mittels des Standard-Browserkranzes die Kontrastanforderungen, allerdings ist die Wahrnehmbarkeit je nach Browser und Kontext teilweise nur schwach gegeben. Zudem bestehen noch Probleme bei der Bedienung der Seiten per Tastatur, die durch nicht sichtbare, aber fokussierbare Elemente verursacht werden.

Auch der Einsatz der Trigger-Checkboxen muss optimiert werden, unter anderem um den negativen Einfluss auf die Touch-Devices zu beheben. So werden bei der Nutzung eines Screenreaders lediglich die Labeltexte vorgelesen, die notwendige Information zu Rolle und Wert fehlen dagegen noch.

PDF-Dokumente

Einige PDF-Dokumente sind derzeit teilweise nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. September 2020 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen:

Barriere melden

Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beaufragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail-Kontakt 

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de