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Vertrag

Rahmenvertrag der AOK NordWest über die Versorgung mit Hilfsmitteln

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Rahmenvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln
Stand :
01.11.2021
Inkrafttreten :
01.09.2017
Vertragspartner :
AOK NordWest Die Gesundheitskasse, Innung für Orthopädie-Technik Nord, Landesarbeitsgemeinschaft für Orthopädie-Technik Nordrhein-Westfalen, EGROH Service GMBH
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