Definition Sprechstundenbedarf (SSB)
Als Sprechstundenbedarf (SSB) werden Mittel bezeichnet, die zur ärztlichen Behandlung von Versicherten unmittelbar benötigt werden. Entscheidend ist, dass die Produkte im SSB nicht individuell für Patienten verordnet werden. Beispielsweise, weil sie entweder für Notfallbehandlungen sofort verfügbar sein müssen oder weil mehrere Patienten aus einer Packung versorgt werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die Versorgung gemeinschaftlich.
Zu den SSB zählen Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte, Diagnostika und Diagnosebedarf, Mittel zur Narkose und örtlichen Betäubung, Desinfektions- und Reinigungsmittel (ausschließlich zur Anwendung am Patienten), Einmalbedarf zur Infusion, Drainage und Entnahme, Implantate wie Osteosynthesematerial und Verband-, Kompressions- und OP-Material.
Was regelt die Vereinbarung?
Die Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) regelt, welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können und welche Präparate im Rahmen des organisierten Notfalldienstes verordnet werden dürfen.
Verordnung von Sprechstundenbedarf in Hessen
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessens eine Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf geschlossen.
Rabattverträge für den hessischen Sprechstundenbedarf
Die Verbände der Krankenkassen in Hessen haben zum 1. April 2024 für zur Zeit 7 Wirkstoffe aus dem Sprechstundenbedarf Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen. Die Verträge gelten bis zum 31. März 2026.
Zur Information finden Sie anbei eine Übersicht der vertragsgegenständlichen Wirkstoffe inklusive PZNs.
Röntgenkontrastmittel im Sprechstundenbedarf
Die hessischen Krankenkassenverbände haben über nahezu das gesamte Röntgenkontrastmittel-Sortiment mit Lieferanten (Hersteller, Großhändler, Importeure und Apotheken) Preisvereinbarungen für einen wirtschaftlichen Bezug von Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfes (SSB) schließen können.
Weiterführende Informationen
- Wirtschaftliche VerordnungWirtschaftliche Verordnung von Kontrastmitteln
