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Gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze

Grundlage für die Transparenz und Qualität in der Pflege sind die „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und stationären Pflege“ (MuG).

Grundlage für Transparenz und Qualität

Die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) legen die zentralen Anforderungen an Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege fest. Sie bilden zudem die Grundlage für den Aufbau eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in ambulanten, stationären, teilstationären sowie Kurzzeitpflege-Einrichtungen nach § 113 SGB XI.

Die Vereinbarungspartner haben diese Regelungen gemeinsam beschlossen. Dazu zählen der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sowie die Vereinigungen der Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene. Beteiligt sind außerdem der Medizinische Dienst Bund (MD Bund), der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., die Bundesverbände der Pflegeberufe sowie maßgebliche Organisationen der Selbsthilfe und Interessenvertretung pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 SGB XI.

Kurzzeitpflege

Nachtpflege

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