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Vertrag

Arzneimittelversorgungsvertrag für Sachsen-Anhalt

Arzneimittelversorgungsvertrag nach § 129 Abs. 5 SGB V zwischen dem Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt e. V. und der AOK Sachsen-Anhalt

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Arzneimittelversorgungsvertrag nach § 129 Abs. 5 SGB V
Stand :
01.01.2026
Inkrafttreten :
01.01.2026
Vertragspartner :
Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt e. V., AOK Sachsen-Anhalt

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