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Telemedizin: Definition, Grundlagen, Projekte

Videosprechstunde, Unterstützung von Patienten per App oder eine Fernuntersuchung als Telekonsil: Die Angebote und Möglichkeiten der Telemedizin werden derzeit viel diskutiert. Allerdings ist nicht immer eindeutig, was alles unter diesem Begriff zusammengefasst wird.

Symbolbild digital: Hand auf Tablet
iStock.com/AndreyPopov

Was ist Telemedizin?

In der Regel spricht man dann von Telemedizin, wenn medizinische Leistungen über eine räumliche Distanz hinweg angeboten werden. Dabei nutzen Ärzte und Patienten digitale Hilfsmittel, zum Beispiel Apps, Telekonsilplattformen oder Videotechnologie. Ein Beispiel wäre eine telemedizinische Fernuntersuchung, bei der der Arzt Bild- und Tonübertragung via Smartphone für eine erste Einschätzung des Patienten nutzt. Zusätzlich ist auch eine zeitversetze Kommunikation möglich. Dies wäre dann der Fall, wenn der Mediziner erst nach einer gewissen Zeit auf das Anliegen des Patienten antwortet.

Telemedizin: Definition der Bundesärztekammer

In einem umfassenden Ansatz definiert die Bundesärztekammer Telemedizin als einen „Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen hinweg mit Hilfe des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien erbracht werden“.

Telemedizin wird nicht nur für den Kontakt zwischen Arzt und Patient, sondern auch zur Kommunikation zwischen Medizinern eingesetzt. So könnte beispielsweise ein Allgemeinmediziner mit digitaler Unterstützung einen Fachkollegen konsultieren und sich mit diesem auszutauschen. 

Nicht unter den Begriff Telemedizin fällt der Austausch mithilfe von Post, Fax und „normaler“ Telefonie.

Telemedizin: Abgrenzung zu Telematik und E-Health

Die Begriffe Telematik, Telemedizin und E-Health sind eng miteinander verbunden und werden nicht immer trennscharf genutzt. Insbesondere Telemedizin und E-Health werden teilweise synonym verwendet.

E-Health – manchmal auch: eHealth – ist die Kurzform für Electronic Health. Grundsätzlich gilt E-Health als Oberbegriff, unter dem alle elektronischen Anwendungen der medizinischen Versorgung zusammengefasst werden. Gängige Definitionen verstehen E-Health dabei weiter als Telemedizin. Typische Merkmale sind insbesondere Information, Kommunikation, Dokumentation und Vernetzung. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist – neben der Digitalisierung – die sektorenübergreifende Vernetzung der verschiedenen Akteure, etwa von Ärzten, Patienten und Versicherungen. E-Health wäre demnach der Oberbegriff für alle digitalen Lösungen im Gesundheitssystem; Telemedizin ein konkreter Anwendungsfall. 

Das Kunstwort „Telematik“ bezeichnete ursprünglich die Verbindung von „Telekommunikation“ und „Informatik“. Im Gesundheitswesen wird der Begriff oft in Zusammenhang mit der sogenannten Telematikinfrastruktur verwendet. Telematikinfrastruktur meint dabei die technische Grundlage für Informations- und Kommunikationssysteme im Gesundheitswesen. Anders gesagt: Damit Ärzte, Patienten und andere Akteure miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, braucht es Hardware und Software, die dies ermöglicht. 

E-Health-Gesetz

Der Gesetzgeber will den Ausbau einer sicheren Telematikinfrastruktur sowie telemedizinische Leistungen fördern. Zu diesem Zweck hat er 2015 das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, so das Bundesgesundheitsministerium, „die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen“. Im E-Health-Gesetz sind Vorgaben und Fristen enthalten, die bei Nichteinhaltung teilweise auch zu Sanktionen führen. Im E-Health-Gesetz hat der Gesetzgeber unter anderem die Förderung telemedizinischer Leistungen (Online-Videosprechstunde, telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen) festgeschrieben. 

Darüber hinaus legt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) fest, dass Versicherte ab dem 1. Januar 2021 von ihrer Krankenversicherung eine elektronische Patientenakte erhalten. Zudem können Patienten, die das wünschen, auf ihre elektronische Patientenakte künftig auch mit ihrem Smartphone oder Tablet zugreifen.

Telemedizin: rechtliche Grundlagen

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) legt fest, in welcher Höhe Leistungen von Vertragsätzen durch die gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Dieses Regelwerk wird regelmäßig durch den Bewertungsausschuss aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen überprüft.

Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde festgelegt, dass bei dieser Überprüfung auch telemedizinische Angebote berücksichtigt werden müssen. Das heißt, der Bewertungsausschuss soll prüfen, welche ambulanten Leistungen durch Telemedizin erbracht werden können. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Sozialgesetzbuch § 87 Abs. 2a (SGB V).

Um geeignete Telemedizin-Angebote zu identifizieren, haben sich die Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses auf Eckpunkte verständigt. Diese finden sich in der Rahmenvereinbarung Telemedizin von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Eine Übersicht von Anwendungen, die bereits in den EBM aufgenommen wurden, hat die KBV auf ihrer Seite zum Thema E-Health unter der Überschrift „Telemedizinische Anwendungen“ zusammengestellt.

Weiterführende Informationen

Telemedizinportal: Übersicht über Projekte

Telemedizinische Angebote werden in Deutschland bisher vor allem mit kleineren Modellprojekten getestet. Das vesta Informationsportal bietet ein zentrales Verzeichnis für telemedizinische Projekte und elektronische Anwendungen des deutschen Gesundheitswesens. Verantwortlich für dieses Angebot ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik).

Weiterführende Informationen

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